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Politik

Linke klagt vor Verfassungsgericht gegen Heizungsgesetz von Reiche

wochentlich.deBy wochentlich.de3 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Linke klagt vor Verfassungsgericht gegen Heizungsgesetz von Reiche
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Umstrittenes Reiche-Vorhaben

Linke klagt vor Verfassungsgericht gegen Heizungsgesetz


Aktualisiert am 03.07.2026 – 09:41 UhrLesedauer: 2 Min.

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Katherina Reiche (Archivbild): Ihr Heizungsgesetz ist umstritten. (Quelle: IMAGO/Mike Schmidt/imago)

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Bereits im Vorfeld gab es Gutachten, die das sogenannte Heizungsgesetz verfassungsrechtlich kritisch sehen. Nun klagen die Linken in Karlsruhe.

Die Linken-Fraktion im Bundestag hat beim Verfassungsgericht Klage gegen das sogenannte Heizungsgesetz von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche eingereicht. Das erklärt die Fraktion in einer Pressemitteilung. Um 11 Uhr soll es weitere Informationen zur Klage gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geben.

Hintergrund dürften Gutachten sein, die teils zu dem Schluss kommen, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern könnte. Dabei geht es vor allem um den Klimabeschluss von 2021, als das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Bundesregierung müsse so handeln, dass die Grundrechte zukünftiger Generationen ebenso geschützt sind wie die heutigen.

Unklar, ob Karlsruhe der Begründung folgen wird

Besonders problematisch ist den Gutachten zufolge das fehlende Verbot von fossilen Heizkesseln nach 2045. Nach aktuellem Recht müssten alle Heizungen, die zum Stichtag 1. Januar 2045 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, stillgelegt werden. Das sieht das deutsche Klimaziel vor, das die Klimaneutralität ab 2045 vorsieht.

Im neuen Gesetz wären aber fossile Heizungen auch noch nach 2045 theoretisch erlaubt. Das könnte nach Ansicht von Rechtsexperten verfassungswidrig sein und gegen den Klimabeschluss von 2021 verstoßen. Dieser stützte sich vor allem auf Artikel 20a im Grundgesetz: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsrechtlichen Ordnung.“

Unklar ist jedoch, ob das Bundesverfassungsgericht dieser Begründung folgen würde. Denn beim Gebäudemodernisierungsgesetz handelt es sich um eine Einzelmaßnahme. In der Vergangenheit hatte Karlsruhe solche Gesetze nicht gerügt, mit der Begründung, dass die Klimaschutzbemühungen der Regierung als Ganzes bewertet werden müssten.

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