Texte aus der Maschine?
KI-Vorwurf an Reiche – Ministerium verweigert klare Antwort
30.06.2026 – 20:47 UhrLesedauer: 2 Min.
Für zwei Gastbeiträge soll die Bundeswirtschaftsministerin KI genutzt haben. Ihr Haus reagiert auf Nachfrage mit einer Antwort, die keine ist.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) steht wegen des möglichen Einsatzes künstlicher Intelligenz (KI) beim Verfassen von Gastbeiträgen in der Kritik. Nach Recherchen des „Spiegel“ weisen zwei Beiträge aus dem April laut Analyseprogrammen deutliche Merkmale KI-generierter Texte auf.
Dem Bericht zufolge kamen die Programme Pangram und GPTZero bei einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ zu dem Ergebnis, dass etwa das erste Drittel des Textes mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer KI erstellt wurde. Auch ein Gastbeitrag in der FAZ weist nach Auswertung mit Pangram einen hohen Anteil mutmaßlich KI-generierter Inhalte auf.
Einen eindeutigen Beleg liefern solche Programme allerdings nicht. Die Ergebnisse gelten als Indizien, nicht als Beweis. Ein weiteres Indiz: Auf die Frage, ob und in welchem Umfang KI bei dem FAZ-Beitrag eingesetzt wurde, antwortete das Bundeswirtschaftsministerium laut „Spiegel“ nicht direkt.
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Handelsblatt will Reiche-Text nicht löschen
Eine Sprecherin erklärte stattdessen, KI sei „in der Politik ein selbstverständliches, alltägliches Werkzeug“ und werde auch bei der Vorbereitung von Reden und Beiträgen der Ministerin genutzt. Entscheidend sei, „künstliche und menschliche Intelligenz in das richtige Verhältnis zu setzen“.
Die Debatte über den Einsatz von KI in der Politik war zuletzt bereits durch Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) und Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) angeheizt worden. Beide hatten den Einsatz von KI beim Erstellen von Reden oder Gastbeiträgen eingeräumt.
Während die FAZ nach den Angaben des „Spiegel“ auf Fragen zum Umgang mit Reiches Gastbeitrag nicht reagierte, erklärte das „Handelsblatt“, den Beitrag nicht von seiner Webseite zu entfernen. Grundsätzlich würden dort KI-generierte Inhalte gekennzeichnet. Für das Bundeswirtschaftsministerium gelte hingegen eine Kennzeichnungspflicht nur für fachlich ungeprüfte KI-Inhalte.
