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Politik

Urteil gegen Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt erwartet

wochentlich.deBy wochentlich.de26 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Urteil gegen Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt erwartet
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Anschlag in Magdeburg

Urteil gegen Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt erwartet

Aktualisiert am 26.06.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

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Von Spezialkräften der Justiz bewacht sitzt der Angeklagte in einer Glaskabine. (Archivbild) (Quelle: Peter Gercke/dpa/dpa-bilder)

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Er raste mit einem Mietwagen durch die Menschenmengen. Fünf Frauen und ein Kind starben, Hunderte wurden verletzt. Jetzt steht das Urteil gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt an.

Nach 40 Verhandlungstagen will das Landgericht Magdeburg heute (9.30 Uhr) das Urteil gegen den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt verkünden. Der inzwischen 51 Jahre alte Angeklagte war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt. Unmittelbar danach wurde der Mann noch aus dem Auto heraus festgenommen.

Die Frage nach dem Warum

Die Generalstaatsanwaltschaft ist überzeugt, dass die Tat lange geplant war. Ernsthafte ideologische Ziele habe der Angeklagte nicht verfolgt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst“, sagte Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher im Schlussvortrag. Sein eigentliches Motiv sei im Konflikt mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation zu sehen, gegen die er vor Gericht unterlag. Ein psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten aus Saudi-Arabien eine narzisstische Persönlichkeitsstörung. Er hatte bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter gearbeitet.

Die mögliche Strafe

Die Generalstaatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger haben sich der Forderung nach der Höchststrafe angeschlossen. Die Verteidigung des Angeklagten sieht die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.

Der Mega-Prozess

Dem Prozess haben sich laut Landgericht 204 Betroffene als Nebenkläger angeschlossen. Sie werden von rund 40 Anwälten vertreten. Um allen die Gelegenheit zu geben, am Prozess teilzunehmen, ließ das Land Sachsen-Anhalt ein Interims-Gebäude in Leichtbauweise errichten. Laut einem Gerichtssprecher hat allein der Verhandlungssaal eine Fläche von 2.300 Quadratmetern. Nur ein geringer Teil der Nebenkläger kam tatsächlich zu den Verhandlungstagen. Offen ist, wie viele zur Urteilsverkündung erscheinen.

Die Betroffenen

Im Prozess kamen zahlreiche Betroffene als Zeugen zu Wort, mehrere hielten auch ein Plädoyer. „Ich wusste bis zu diesem Abend nicht, wie sich Todesangst anfühlt“, sagte etwa eine 39-Jährige, die sich mit ihrer Sportgruppe auf dem Weihnachtsmarkt verabredet hatte. Ihre Kinder hatte sie zu Hause gelassen. Das Fahrzeug des Todesfahrers habe sie am Rucksack mitgerissen, die Finger an der linken Hand überfahren. Als medizinische Fachangestellte sei sie gleich zur Ersthelferin geworden. Bis heute höre sie die Schreie, spüre das Gefühl ihrer eigenen Überforderung.

Dass Unbeschwertheit und Leichtigkeit verloren gegangen sind, berichteten viele Betroffene. Das Leben habe sich in zwei Teile geteilt: vor dem Anschlag und nach dem Anschlag. Viele schilderten Schlafstörungen, Angst- und Panikattacken, sie seien übermäßig wachsam und schreckhaft, meiden Menschenmengen. Unter den Opfern des Anschlags sind auch viele Kinder und Jugendliche. Es gibt Betroffene, die zum Pflegefall wurden, eine Reihe kann bis heute nicht wieder arbeiten.

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