Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Dieses Höhlendorf in Frankreich bietet einen natürlichen Zufluchtsort vor extremer Hitze

21 Juni 2026

Unfall mit Güterzug München: Schleißheimer Straße teilweise freigegeben

21 Juni 2026

Wohngeld: Regierung plant wohl Milliarden-Kürzungen

21 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Muss man in Rente gehen? Eintrittsalter erreicht – das gilt dann
Finanzen

Muss man in Rente gehen? Eintrittsalter erreicht – das gilt dann

wochentlich.deBy wochentlich.de21 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Muss man in Rente gehen? Eintrittsalter erreicht – das gilt dann
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Eintrittsalter erreicht

Muss man in Rente gehen?


Aktualisiert am 21.06.2026 – 06:39 UhrLesedauer: 3 Min.

Ältere Arbeitnehmerin: Gibt es eine Pflicht, mit dem Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen?Vergrößern des Bildes

Ältere Arbeitnehmerin: Gibt es eine Pflicht, mit dem Renteneintrittsalter in den Ruhestand zu gehen? (Quelle: JLco – Julia Amaral/getty-images-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Die meisten Menschen sehnen dem Ruhestand entgegen. Doch manch einer würde lieber weitermachen wie bisher. Ist das möglich?

Rente mit 68, 69, 70 – Forderungen wie diese werden immer wieder laut, mal aus der Politik, mal aus der Wirtschaft. In der Bevölkerung stoßen sie zum Großteil auf Ablehnung, würde ein höheres Renteneintrittsalter doch bedeuten, dass man länger arbeiten müsste. Doch genau das wünscht sich manch einer. Und stellt sich mitunter die Frage, ob das geht – oder ob es eine Pflicht gibt, in Rente zu gehen.

Die klare Antwort darauf lautet: nein. Niemand muss in Rente gehen, nur weil er das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hat. Sie können auch über Ihre Regelaltersgrenze hinaus arbeiten (wo die liegt, lesen Sie hier). Das zahlt sich sogar doppelt aus.

Rente steigt

Denn wer seinen Rentenbeginn nach hinten verschiebt, erhöht seinen Rentenanspruch auf zwei Arten:

  • Dank der weiter gezahlten Rentenbeiträge: Für jeden Monat, den Sie länger beschäftigt sind und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, steigt die Höhe Ihrer späteren Altersrente.
  • Dank Boni vom Staat: Versicherte erhalten Zuschläge auf ihre Rente in Höhe von 0,5 Prozent für jeden Monat, den sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch keine Rente beziehen. Das gilt allerdings nur für jene, die bereits mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt und damit die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie möchten erst ein Jahr nach dem Erreichen Ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen. Dann steigern allein die Zuschläge Ihren Rentenanspruch um 6 Prozent (12 Monate x 0,5 Prozent). Bei einer Rente von 1.500 Euro im Monat wäre das ein Plus von 90 Euro – ein Leben lang.

Zusätzlich erhöht sich die Rente, weil sie weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung müssen Sie jenseits der Regelaltersgrenze übrigens nicht mehr zahlen.

Flexirente macht Weiterarbeiten möglich

Ein späterer Rentenbeginn ist dank des Flexirentengesetzes möglich, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat. Es erlaubt außerdem, Rente und Hinzuverdienst flexibel zu kombinieren. Sie können also weiterarbeiten und gleichzeitig in Rente gehen. Seit 2023 dürfen Sie dabei selbst als Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Zuvor galt das nur für Ruheständler, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht hatten (mehr dazu hier).

Arbeiten Sie neben der regulären Rente, erhöhen die weiter gezahlten Rentenversicherungsbeiträge ebenfalls Ihre Rente. Teilen Sie dafür Ihrem Arbeitgeber mit, dass vom Gehalt Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Ab Juli des Folgejahres erhalten Sie dann die höhere Rente. Dabei gilt wieder: Für die Rente, die sich aus den weiter gezahlten Beiträgen ergibt, wird ein Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat zwischen dem Erreichen des regulären Rentenalters und dem Beginn der höheren Rente gezahlt.

Sie erhalten also die gleichen Boni, egal, ob Sie Ihre Rente nach hinten schieben und länger arbeiten oder die reguläre Altersrente schon beziehen und nebenher arbeiten.

Gut zu wissen: Die gesetzliche Rente erhalten Sie grundsätzlich nur auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Automatisch fließt sie nicht. Damit Sie die Zahlung pünktlich erhalten, sollten Sie den Antrag drei bis vier Monate vor dem geplanten Rentenbeginn stellen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Ubisoft-Gründer stirbt bei Flugzeugabsturz in Frankreich

20 Juni 2026

Paypal-Freunde: Wie geht das eigentlich?

20 Juni 2026

Milliardär Frank Stronach wegen sexueller Übergriffe verurteilt

20 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Unfall mit Güterzug München: Schleißheimer Straße teilweise freigegeben

21 Juni 2026

Wohngeld: Regierung plant wohl Milliarden-Kürzungen

21 Juni 2026

Elfenbeinküste-Trainer kritisiert DFB-Elf – „mangelndes Fairplay“

21 Juni 2026

Wolfgang Petry löst Rätsel auf – Fans enttäuscht

21 Juni 2026

Neueste Beiträge

Debakel in Russland – Putins Show geht nach hinten los

21 Juni 2026

So schützen Sie Ihren Hund vor der Hitze

21 Juni 2026

Von der Ruine zur Restaurierung: Das byzantinische griechische Kloster wird zum „Kunstreliquiar“ für spirituelle Werke

21 Juni 2026

Recent Posts

  • Dieses Höhlendorf in Frankreich bietet einen natürlichen Zufluchtsort vor extremer Hitze
  • Unfall mit Güterzug München: Schleißheimer Straße teilweise freigegeben
  • Wohngeld: Regierung plant wohl Milliarden-Kürzungen
  • Elfenbeinküste-Trainer kritisiert DFB-Elf – „mangelndes Fairplay“
  • Wolfgang Petry löst Rätsel auf – Fans enttäuscht

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.