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Strafanzeige gegen Ministerin Petra Köpping

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Juni 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Strafanzeige gegen Ministerin Petra Köpping
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Wegen Corona-Verordnungen

Sängerin Julia Neigel erstattet Strafanzeige gegen Politikerinnen

18.06.2026 – 20:37 UhrLesedauer: 2 Min.

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Julia Neigel: Die Silly-Sängerin hat Strafanzeige erstattet. (Quelle: IMAGO/Andreas Weihs/imago)

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Die Frontfrau der Band Silly lässt bei ihrem juristischen Vorgehen gegen die Corona-Verordnungen in Sachsen nicht locker. Nun geraten auch Politiker in den Fokus.

Mitte April hatte Sängerin Julia Neigel Strafanzeige gegen zwölf Menschen aus Sachsen erstattet, darunter sieben Richter des Oberverwaltungsgerichts in Bautzen. Nun hat sie ihr juristisches Vorgehen gegen sächsische Regelungen in der Corona-Zeit erweitert und auch gegen Gesundheitsministerin Petra Köpping und Staatssekretärin Dagmar Neukirch (beide SPD) in die Strafanzeige mit aufgenommen. Den beiden Politikerinnen wirft sie Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat in Verbindung mit Betrug vor, bestätigte Neigel der Deutschen Presse-Agentur.

Die Sängerin geht davon aus, dass die strittige Sächsische Corona-Notfallverordnung vom 19. November 2021 zu dem Zeitpunkt, zu dem sie in Kraft getreten sein soll, nicht ordnungsgemäß verkündet war. Dennoch seien auf ihrer Grundlage Bußgelder festgesetzt und vereinnahmt worden. Nach Überzeugung von Neigel wurde die Druckausgabe des entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblatts erst am 23. November 2021 zur Post gegeben, einen Tag nach Inkrafttreten.

Petra Köpping (Archivbild): Die Sozialministerin sieht in dem Jahrestag der Zerstörung zugleich eine Mahnung für die Gegenwart.Vergrößern des Bildes
Petra Köpping (Archivbild): Sängerin Julia Neigel geht gegen sie vor. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

„Es geht jetzt nicht mehr nur um eine Künstlerin, deren Tournee zerstört wurde. Es geht um die vielen Bürgerinnen und Bürger, die Bußgelder für eine Verordnung gezahlt haben, die rechtlich nie existiert hat“, so die 60-Jährige. Wer ein Bußgeld kassiere, müsse eine Rechtsgrundlage vorweisen können. „Die gab es hier nicht.“

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hatte im Februar eine Klage Neigels gegen die sächsischen 2G-Regelungen für Kultureinrichtungen zurückgewiesen. Das OVG ließ keine Revision gegen sein Urteil zu. Dagegen geht die Sängerin mit einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde vor. 2G stand während der Pandemie für geimpft oder genesen. Bereits 2024 hatte Neigel in dem juristischen Streit eine erste Niederlage erlitten, sie legte Verfassungsbeschwerde dagegen ein. Die Entscheidung steht noch aus.

Arbeitspapier „versehentlich“ an Neigel versandt

Den von der ersten Strafanzeige betroffenen Richtern am OVG wirft Neigel Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Betrug, Untreue und Urkundenfälschung vor. Im Kern geht es um ein 27-seitiges Papier, das sich in den Akten ihres Verfahrens fand. Laut Neigel handelt es sich um einen „Urteilsentwurf“, der bereits drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst wurde. Das Ergebnis habe festgestanden, noch bevor sie überhaupt ein Wort hätte sagen können, meint die Künstlerin.

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