Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

DFB-Elf fährt wieder erfolgreiche TV-Quote ein

21 Juni 2026

Kollaps steht nicht bevor, aber die Probleme wachsen

21 Juni 2026

Britischer Royal macht Finanzen und Steuern öffentlich

21 Juni 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Kündigung wegen Eigenbedarf: Die Regelung im Mietrecht
Finanzen

Kündigung wegen Eigenbedarf: Die Regelung im Mietrecht

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Kündigung wegen Eigenbedarf: Die Regelung im Mietrecht
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Grund für Eigenbedarf ist entfallen

Kein Eigenbedarf ohne Begründung. Lag zwar zum Zeitpunkt der Kündigung noch ein Grund vor, erledigte sich aber im Anschluss, ist auch die Kündigung vom Tisch. Ein Beispiel wäre, dass sich ein Paar nach einer Trennung doch wieder versöhnt.

Verschweigt der Vermieter das, riskiert er Schadenersatzforderungen. Der frühere Mieter darf dann zum Beispiel verlangen, dass sein Ex-Vermieter für die Umzugskosten aufkommt. Gleiches gilt bei vorgetäuschtem Eigenbedarf.

Vermieter will die Wohnung verkaufen

Der Verkauf einer Wohnung oder Immobilie rechtfertigt in der Regel nicht, dem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Er darf zunächst unter dem neuen Besitzer wohnen bleiben. Allerdings kann dieser ihm durchaus aus Eigenbedarfsgründen kündigen – sofern eine mögliche Kündigungssperrfrist abgelaufen ist (mehr dazu unten).

In Ausnahmefällen kann aber auch eine sogenannte Verwertungskündigung rechtens sein. Der Vermieter kündigt dann allen Mietern, weil das Haus ihm mehr Geld bringt, als wenn es noch bewohnt wäre. Das ist aber nur dann erlaubt, wenn er in ernsthaften wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt.

Vermieter will Immobilie gewerblich nutzen

Eigenbedarf kann man in der Regel nur zu Wohnzwecken anmelden. Wer eine Wohnung ausschließlich zu gewerblichen Zwecken benötigt, hat das Nachsehen (BGH, Az. VIII ZR 45/16). Allerdings gibt es Ausnahmen.

Kann der Vermieter zum Beispiel nachweisen, dass die selbstständige Tätigkeit nur dann rentabel ist, wenn er seine Immobilie dafür nutzt, oder er sie aus gesundheitlichen Gründen benötigt, kann sein Interesse über dem des Mieters liegen.

Eigenbedarfs-Teilkündigung

Meldet der Vermieter nur für ein Zimmer Eigenbedarf an, ist das unzulässig. Solche Teilkündigungen sind nämlich nur für Räume möglich, die nicht zum Wohnen dienen. Und das auch nur dann, wenn der Vermieter dort neuen Wohnraum schaffen will (§ 573b BGB).

Wie lange vorher muss man Eigenbedarf anmelden?

Die Kündigungsfrist für den Vermieter beträgt bei Eigenbedarf in der Regel drei Monate (§ 573c BGB). Die Frist verlängert sich um jeweils drei weitere Monate, wenn das Mietverhältnis die Dauer von fünf und acht Jahren überschreitet. Für befristete Mieten dürfen kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden.

Werden Wohnungen während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt, greift eine Kündigungssperrfrist. Mietern kann dann frühestens drei Jahre nach dem Kauf wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Je nach Bundesland können in bestimmten Gebieten bis zu zehnjährige Sperrfristen gelten (§ 577a Abs. 2 BGB).

Tipp für Vermieter: Eventuell können Sie die Kündigungssperrfrist umgehen, wenn sich der Mieter auf einen Mietaufhebungsvertrag einlässt. Darin könnten sich beide Parteien beispielsweise einigen, dass der Mieter früher auszieht und der Vermieter im Gegenzug die Umzugskosten zahlt und auf Schönheitsreparaturen des Mieters verzichtet.

Eigenbedarf: Was gehört alles in das Kündigungsschreiben?

Vermieter, die wegen Eigenbedarfs kündigen wollen, müssen das ihrem Mieter schriftlich mitteilen. Dabei gilt es einige Regeln zu beachten. Schon ein einziger Formfehler kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Kollaps steht nicht bevor, aber die Probleme wachsen

21 Juni 2026

SpaceX wird von Rating-Agenur abgestraft

21 Juni 2026

Muss man in Rente gehen? Eintrittsalter erreicht – das gilt dann

21 Juni 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Kollaps steht nicht bevor, aber die Probleme wachsen

21 Juni 2026

Britischer Royal macht Finanzen und Steuern öffentlich

21 Juni 2026

Haltegriff bricht aus Fels – 19-Jähriger stürzt

21 Juni 2026

Welche Brauereien für Aldi, Lidl und Netto produzieren

21 Juni 2026

Neueste Beiträge

Wohnmobil-Käufer zahlen bald bis zu 3.000 Euro mehr: Neue EU-Regeln ab Juli

21 Juni 2026

„Ein fliegendes Weißes Haus“: Präsident Trump stellt die neue Air Force One vor

21 Juni 2026

Musiker sorgt für Gänsehaut im Volkspark

21 Juni 2026

Recent Posts

  • DFB-Elf fährt wieder erfolgreiche TV-Quote ein
  • Kollaps steht nicht bevor, aber die Probleme wachsen
  • Britischer Royal macht Finanzen und Steuern öffentlich
  • Haltegriff bricht aus Fels – 19-Jähriger stürzt
  • Welche Brauereien für Aldi, Lidl und Netto produzieren

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.