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Finanzen

Textilfirma fordert halbe Milliarde Euro vom Bund

wochentlich.deBy wochentlich.de10 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Textilfirma fordert halbe Milliarde Euro vom Bund
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Spahns Maskenkäufe

Corona-Masken: Textilfirma fordert halbe Milliarde vom Bund

Aktualisiert am 10.06.2026 – 07:33 UhrLesedauer: 3 Min.

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Heute billig zu haben, 2020 war es zeitweise teure Mangelware: FFP2-Masken. (Quelle: Daniel Karmann/dpa/dpa-bilder)

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Corona ist Geschichte, aber die finanziellen Folgen sind noch immer nicht ausgestanden. Ein Textilhändler fordert vor Gericht nun viel Geld. Dabei geht es auch um die Rolle von Jens Spahn.

In einem Streit über Corona-Masken droht dem Bund eine Zahlungspflicht von fast einer halben Milliarde Euro. Der Hamburger Textilhändler Pure Fashion Agency pocht auf eine Vereinbarung vom März 2020, die nach seiner Lesart ein Kaufvertrag war. Hierzu kommt es am Mittwoch (12 Uhr) zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Bonn. Mit dem Urteil wird in einigen Wochen gerechnet.

Die Firma beruft sich auf Telefonate und Mails mit dem damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und mit Beamten des Ministeriums. Sie fordert 287 Millionen Euro plus Zinsen, was sich laut Klägerin auf 464 Millionen Euro summiert. Das Ministerium wertet die Kommunikation hingegen nicht als Kaufvertrag.

  • Maskenkäufe: Verfahren gegen Jens Spahn eingestellt
  • „Massive Überbeschaffung“: Scharfe Kritik an Jens Spahn im Corona-Ausschuss

Der Fall ist einer von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten rund um Maskeneinkäufe, die das Bundesgesundheitsministerium 2020 kurz nach Beginn der Corona-Pandemie auf den Weg brachte. Damals bekam das Ministerium Zusagen über viel größere Mengen als erwartet. Das wurde zu einem finanziellen Problem, da die Preise zu dieser Zeit der Pandemie hoch waren und schon wenig später sanken: Man hatte zu teuer eingekauft.

Kaufvertrag – ja oder nein?

Verschiedene Gerichte gaben bereits anderen Masken-Klägern recht, die Corona-Schutzausstattung beschafft hatten. Ihre Ware wurde vom Bund aber nicht abgenommen oder als mangelhaft zurückgewiesen, was die Lieferanten als Rechtsbruch werteten. In den meisten Fällen, die vor Gericht landeten, setzten sich die Lieferanten durch. Der Bund muss sich daher auf hohe Zahlungen einstellen.

Jens SpahnVergrößern des Bildes
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im März 2021 bei einer Pressekonferenz – mit FFP2-Maske, wie es damals üblich war. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)

Das Verfahren vor dem Bonner Landgericht ist anders gelagert. Hier geht es um die Frage, Kaufvertrag ja oder nein. Bundesminister Spahn bat den Textilhändler Matthias Timm am 8. März 2020 telefonisch um Hilfe. Danach tauschten Spahn und der Firmenchef Mails aus, in der das Geschäft vorangetrieben wurde. Er wolle das „heute rechtlich verbindlich […] einlocken, damit die Masken bei uns in D (Deutschland) landen“, schrieb Spahn am 9. März. Und später: „Jetzt will ich erst mal rechtlich verbindlich das Zeug ;-)“. Transportfragen regle man danach. „So, bin jetzt vorerst raus hier, praktischen Rest mit meinen Leuten klären.“ Die Mails liegen dpa vor.

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