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Finanzen

Warken plant weniger Rente für pflegende Angehörige

wochentlich.deBy wochentlich.de5 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Warken plant weniger Rente für pflegende Angehörige
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Pflegereform

Für diese Gruppe wird die Rente gekürzt


Aktualisiert am 05.06.2026 – 14:27 UhrLesedauer: 2 Min.

imago images 0857689461Vergrößern des Bildes

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken: Mit der Rentenkürzung will sie 1,8 Milliarden Euro sparen. (Quelle: IMAGO/ESDES.Pictures, Bernd Elmenthaler/imago)

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Gesundheitsministerin Nina Warken hat einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt. Für pflegende Angehörige gibt es Einschnitte bei der Rente.

Für Pflegebedürftige und deren Angehörige stehen bald große Veränderungen bevor. Am Donnerstag hat Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Pflege in Deutschland reformieren soll. Dabei geht es vor allem um Einsparungen, um das Milliardenloch in der sozialen Pflegeversicherung zu stopfen.

Für ein Einsparvolumen von 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2027 plant die Regierung durch die Reform der Pflegeversicherung, die Rente von pflegenden Angehörigen zu kürzen. Nach aktuellem Recht zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Personen, die einen oder mehrere Angehörige zehn Stunden pro Woche, verteilt auf zwei Tage in der Woche, pflegen. Damit sollen Angehörige unterstützt werden, wenn sie aufgrund der Pflege eines Angehörigen weniger oder überhaupt nicht mehr arbeiten können. Um die Rentenleistung zu bekommen, dürfen sie maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten.

Reform der Pflegeversicherung: Pflegekasse zahlt Beiträge in die Rentenkasse

Um die Rentenbeiträge zu bekommen, muss der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft werden. Die Höhe des Rentenbeitrags richtet sich nach Pflegegrad, der bezogenen Pflegeleistung und der sogenannten Bezugsgröße.

Ab 2027 soll nach Plänen von Warkens Pflegereform die Höhe der Beiträge, die die Pflegekasse für pflegende Angehörige in die Rentenkasse einzahlt, nach Plänen in Warkens Reform der Pflegeversicherung deutlich gesenkt werden. Bislang ermittelt die Pflegekasse die Rentenbeiträge auf Basis eines gesetzlich festgelegten, fiktiven Einkommens. Dieses Berechnungseinkommen soll ab 2027 um 30 Prozent gekürzt werden. Entsprechend sinkt somit auch die später zu erwartende Rente. Gelten soll die neue Regelung für die Pflegeversicherung jedoch nur für Rentenansprüche, die ab 2027 gesammelt werden. Alle bis dahin angesammelten Ansprüche sollen durch die Neuregelung unberührt bleiben.

Warkens Pflegereform: Weniger Rente für Pflegende ab 2027

Wie die neue Regelung in Warkens Reform der Pflegeversicherung im Vergleich zur alten aussehen soll, sehen Sie hier:

Rentenbeitrag bei Bezug von Pflegegeld (HEUTE) …bei Bezug von Kombileistung (HEUTE) ….bei Bezug von Sachleistung (HEUTE)
Pflegegrad 2 27 % der Bezugsgröße 22,05 % der Bezugsgröße 18,9 % der Bezugsgröße
Pflegegrad 3 43 % der Bezugsgröße 36,55 % der Bezugsgröße 30,1 % der Bezugsgröße
Pflegegrad 4 70 % der Bezugsgröße 59,5 % der Bezugsgröße 49 % der Bezugsgröße
Pflegegrad 5 100 % der Bezugsgröße 85 % der Bezugsgröße 70 % der Bezugsgröße
Rentenbeitrag bei Bezug von Pflegegeld (ab 2027) …bei Bezug von Kombileistung (ab 2027) ….bei Bezug von Sachleistung (ab 2027)
Pflegegrad 2 18,9 % der Bezugsgröße 16,065 % der Bezugsgröße 13,23 % der Bezugsgröße
Pflegegrad 3 30,1 % der Bezugsgröße 25,585 % der Bezugsgröße 21,07 % der Bezugsgröße
Pflegegrad 4 49 % der Bezugsgröße 41,65 % der Bezugsgröße 34,3 % der Bezugsgröße
Pflegegrad 5 70 % der Bezugsgröße 59,5 % der Bezugsgröße 49 % der Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist das fiktive Einkommen, das den pflegenden Angehörigen unterstellt wird. Es wird jährlich angepasst und richtet sich nach dem Durchschnittseinkommen der Versicherten. 2026 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.955 Euro. Wer heute also eine Person mit Pflegegrad 5 pflegt und dafür Pflegegeld bezieht, bei dem werden die vollen 3.955 Euro als fiktives Einkommen herangezogen. Davon zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge in Höhe von 18,6 Prozent. Das sind monatlich 735 Euro.

Dieser Person wird ab 2027 das fiktive Einkommen auf 70 Prozent der Bezugsgröße gekürzt. Das entspricht 2.768,50 Euro. Davon 18,6 Prozent sind 515 Euro im Monat.

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