Urteil setzt enge Grenzen
Abnehmspritze: Wann die PKV zahlt – und wann nicht
03.06.2026 – 15:34 UhrLesedauer: 2 Min.
Abnehmspritzen sind populär, aber kostspielig. Selbst wer privat versichert ist, kann nur unter bestimmten Umständen auf eine Kostenübernahme pochen.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen in der Regel nicht für sogenannte Abnehmspritzen. Dies bestätigte erst neulich das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Doch wie schaut es in der privaten Krankenversicherung aus?
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az: 8 O 4860/25) zeigt: Auch private Krankenversicherer müssen Medikamente wie Mounjaro nur unter bestimmten Bedingungen bezahlen.
Im konkreten Fall ging es um einen privat krankenversicherten Mann, der aufgrund seines hohen Body-Mass-Index (34,29) von seinem Hausarzt ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Tirzepatid verschrieben bekommen hatte. Dadurch entstanden in den folgenden Monaten Kosten von rund 3.100 Euro.
Versicherung will nicht zahlen
Diese Kosten wollte die Versicherung jedoch nicht übernehmen. Das Medikament sei – wenn es der reinen Gewichtsreduktion diene – ein „Lifestyle-Medikament“. Eine Behandlung sei somit medizinisch nicht notwendig und durch die Versicherung folglich nicht zu bezahlen. Dieser Sichtweise schloss sich auch das Landgericht an.
Die Richter stellten klar, dass ein Krankenversicherer die Kosten nur tragen müsse, sofern dies „auch tatsächlich erforderlich ist“. So habe der Mann kein Konzept vorlegen können, wie er in der Vergangenheit versucht habe, dem Übergewicht Herr zu werden. Der von ihm erbrachte pauschale Verweis auf Diäten, Ernährungsberatung und Sport reiche nicht aus.
- In deutschem Nachbarland: Krankenkassen zahlen erstmals für Abnehmspritzen
- „Ungerecht und ohne Sinn“: Welche Therapien bei Übergewicht zahlt die Krankenkasse?
Der Mann habe somit nach Auffassung des Gerichts naheliegende, anerkannte und kostengünstigere Maßnahmen zur Gewichtsreduzierung übersprungen. „Die Abnehmspritze mag sich in seinen Alltag einfacher und bequemer integrieren lassen. Allerdings kann dies nicht auf Kosten der Versichertengesellschaft erfolgen“, urteilte das Gericht.
Da der Mann auch nicht nachweisen konnte, an weiteren Begleiterkrankungen zu leiden, lehnte das Gericht seine Klage auf Kostenübernahme ab.
Über die Hälfte der Erwachsenen ist übergewichtig
Das Urteil ist auch deshalb relevant, weil in Deutschland mittlerweile mehr als jeder zweite Erwachsene zu viel Gewicht auf die Waage bringt. Laut Statistischem Bundesamt weisen in Deutschland 53,4 Prozent der Erwachsenen einen Body-Mass-Index (BMI) von über 25 auf. Ab diesem Wert stuft die Weltgesundheitsorganisation WHO Erwachsene als übergewichtig ein. Knapp jeder Fünfte (17,9) kommt sogar auf einen BMI von über 30 und gilt damit als fettleibig.
