Scheuer ließ die Betreiberverträge bereits Ende 2018 unterzeichnen, obwohl die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs noch ausstand. Im Juni 2019 erklärte das Gericht die Maut schließlich für rechtswidrig.
Kritiker werfen Scheuer deshalb seit Jahren vor, erhebliche finanzielle Risiken eingegangen zu sein. Der Bund musste den vorgesehenen Betreibern nach dem Scheitern des Projekts schließlich 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen.
Was droht Scheuer im Fall einer Verurteilung?
Der Vorwurf der Falschaussage kann strafrechtlich erhebliche Folgen haben. Nach Paragraf 153 Strafgesetzbuch droht Zeugen oder Sachverständigen, die vor Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle (etwa einem Untersuchungsausschuss im Bundestag) uneidlich falsch aussagen, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Ob sich Scheuer strafbar gemacht hat, muss nun das Gericht klären. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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Wie reagiert Scheuer auf die Vorwürfe?
Ex-Minister Scheuer weist die Anschuldigungen zurück. Als die Anklage im August bekannt wurde, erklärte sein Rechtsanwalt Daniel Krause, sein Mandant trete dem Vorwurf „nachdrücklich entgegen“. Auch der mitangeklagte frühere Staatssekretär Schulz bestreitet nach Angaben der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft den Vorwurf.
Wie geht es jetzt weiter?
Mit der Zulassung der Anklage hat das Landgericht Berlin entschieden, dass die Vorwürfe umfassend geprüft werden sollen. In einem Strafprozess wird nun geklärt, ob Scheuer und Schulz vor dem Untersuchungsausschuss tatsächlich bewusst falsch ausgesagt haben.
Wann die Verhandlung beginnt, ist noch offen. Nach Angaben des Gerichts wird der Termin derzeit mit Staatsanwaltschaft, Verteidigung und weiteren Beteiligten abgestimmt.
