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Politik

Waffen und Tierstreu – 13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Mai 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Waffen und Tierstreu – 13 Jahre Haft für Ex-RAF-Terroristin
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Nach Klettes mutmaßlichen Komplizen wird weiter gesucht. Bei der Urteilsbegründung betont der Vorsitzende Richter, dass ihre RAF-Vergangenheit für den Prozess irrelevant gewesen sei: „Das spielt für die Bewertung der Taten keine Rolle.“

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Für den Prozess galten sehr hohe Sicherheitsmaßnahmen. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)

Gericht stützt sich auf Aussagen, Indizien und DNA-Spuren

Klette hatte in ihrem Plädoyer die Taten nicht bestritten, sie aber auch nicht eingeräumt. Das Gericht stützt sich daher auf Zeugenaussagen, Indizien und DNA-Spuren. In Klettes Wohnung wurden etliche Gegenstände gefunden, die sich den Taten zuordnen lassen. So fanden die Ermittler Skizzen von den Tatorten, Waffen, die bei den Überfällen verwendet wurden, Zeitungsausschnitte über die Raubüberfälle, Auto-Kennzeichen, Sturmhauben, Perücken und Handfesseln.

Als weiteres Indiz werteten die Richter, dass auch Kaninchenstreu bei Klette gefunden wurde, obwohl sie nur einen Hund besaß. Die gleiche Streu hatten die Ermittler in verschiedenen Fluchtfahrzeugen des Trios entdeckt. Mutmaßlich sollte das Material als Brandbeschleuniger dienen.

Der Vorsitzende Richter sagt, die Beweise einzeln reichten nicht für eine Verurteilung. Das Gesamtbild aber sei eindeutig.

Scharfe Kritik von Klettes Verteidigern

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine 15-jährige Haftstrafe gefordert – wegen versuchten Mordes, schweren Raubes und Verstößen gegen Waffengesetzen. Auch die Nebenklage sah Klettes Schuld als erwiesen an. Klettes Anwälte argumentierten dagegen, es sei unklar, wer die Raubüberfälle beging. Erwiesen sei lediglich der Verstoß gegen das Waffengesetz.

Das Urteil kritisiert die Verteidigung scharf. „Das Gericht hat eine Vielzahl von Beweisanträgen rechtsfehlerhaft abgelehnt, hat sich einer Aufklärung der Sache vollständig verweigert“, sagt Klettes Anwalt Lukas Theune nach der Urteilsbegründung. „Und deswegen gehen wir davon aus, dass das Revisionsgericht, also der Bundesgerichtshof, das deutlich kritisieren wird.“

Klette zieht während der Urteilsbegründung ihre Schuhe aus

Klette zeigt sich von der hohen Haftstrafe wenig beeindruckt. Wie an früheren Prozesstagen lehnt sie sich während der Urteilsverkündung immer wieder in ihrem Stuhl zurück, zieht die Schuhe aus, spricht mit ihrem Anwalt und schaut minutenlang in den Zuschauerraum. Mitunter scheint es, als verfolge sie die Worte des Richters nicht, sondern denke über etwas anderes nach und mache sich dazu kurze Notizen.

Der 67-Jährigen droht ein weiteres Gerichtsverfahren. Dabei geht es um Verbrechen, die sie in ihrer RAF-Zeit begangen haben soll. Ihre Mitgliedschaft in der linksterroristischen Vereinigung selbst ist mittlerweile verjährt. Die Bundesanwaltschaft legt der Deutschen aber unter anderem die Mittäterschaft bei drei RAF-Anschlägen zwischen 1990 und 1993 zur Last. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main muss nun entscheiden, ob und wann es zum Prozess kommt.

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