Tabelle gibt Überblick
Bis zu dieser Höhe ist Ihre Bruttorente 2026 steuerfrei
Aktualisiert am 20.05.2026 – 14:53 UhrLesedauer: 2 Min.

Die jährliche Rentenanpassung führt bei einigen Rentnern dazu, dass sie plötzlich Steuern zahlen müssen. Ob das auch Sie betrifft, zeigt diese Tabelle.
Eigentlich ist es eine gute Nachricht: Am 1. Juli 2026 steigen die Renten in Deutschland um 4,24 Prozent. Doch anders als beim Renteneintritt, bei dem ein Teil der Rente dauerhaft steuerfrei bleibt, muss jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent versteuert werden.
Für manch einen bedeutet das: Er muss mehr Steuern zahlen als im Jahr zuvor oder rutscht überhaupt erst in die Steuerpflicht. Doch wann genau passiert das?
Welche Rentner in die Steuerpflicht rutschen
Ab wann Rentner 2026 steuerpflichtig werden, die ausschließlich die gesetzliche Rente beziehen, hat das Verbraucherportal „Finanztip“ berechnet. Wer beispielsweise 2026 in Rente geht und in diesem Jahr ausschließlich maximal 17.844 Euro gesetzliche Bruttorente bezieht, muss 2027 weder eine Steuererklärung abgeben noch Steuern zahlen. Für ältere Jahrgänge sind je nach Jahr des Rentenbeginns höhere Beträge steuerfrei. Bei Altrentnern im Westen (Eintritt vor 2005) sind es noch mehr als 22.000 Euro. Lesen Sie hier, wie die Rentenbesteuerung genau funktioniert.
Was für Sie gilt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen. Bei der Einkommensberechnung wurden 3,6 Prozent Beitrag zur Pflegeversicherung und 8,75 Prozent zur Krankenversicherung (inklusive durchschnittlichem Zusatzbeitrag) berücksichtigt. Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben in Höhe von 102 Euro beziehungsweise 36 Euro wurden abgezogen. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, gelten die doppelten Beträge.
| Rentenbeginn | Westen | Osten |
|---|---|---|
| 2005 | 22.608 Euro | 21.180 Euro |
| 2006 | 22.140 Euro | 20.820 Euro |
| 2007 | 21.756 Euro | 20.520 Euro |
| 2008 | 21.480 Euro | 20.340 Euro |
| 2009 | 21.132 Euro | 20.100 Euro |
| 2010 | 20.724 Euro | 19.776 Euro |
| 2011 | 20.424 Euro | 19.524 Euro |
| 2012 | 20.088 Euro | 19.356 Euro |
| 2013 | 19.728 Euro | 19.176 Euro |
| 2014 | 19.452 Euro | 18.960 Euro |
| 2015 | 19.236 Euro | 18.828 Euro |
| 2016 | 18.996 Euro | 18.708 Euro |
| 2017 | 18.720 Euro | 18.492 Euro |
| 2018 | 18.468 Euro | 18.276 Euro |
| 2019 | 18.204 Euro | 18.060 Euro |
| 2020 | 17.868 Euro | 17.772 Euro |
| 2021 | 17.772 Euro | 17.700 Euro |
| 2022 | 17.736 Euro | 17.712 Euro |
| 2023 | 17.808 Euro | 17.808 Euro |
| 2024 | 17.856 Euro | 17.856 Euro |
| 2025 | 17.892 Euro | 17.892 Euro |
| 2026 | 17.844 Euro | 17.844 Euro |
Wichtig zu wissen: Nur weil Sie steuerpflichtig werden, heißt das nicht, dass Sie auch tatsächlich Steuern zahlen müssen. Denn womöglich können Sie noch einige Ausgaben absetzen oder Pauschbeträge geltend machen – etwa aufgrund einer Behinderung oder hoher Krankheitskosten. Lesen Sie hier, was Rentner alles von der Steuer absetzen können.
Eine Steuererklärung müssen Sie aber in jedem Fall abgeben, sobald Sie die oben aufgeführten Beträge überschreiten. Stellt das Finanzamt dann fest, dass Sie genug absetzbare Ausgaben haben, um keine Steuern zahlen zu müssen, können Sie sich gegebenenfalls für künftige Jahre von der Abgabepflicht befreien lassen.
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Wann Ihnen hohe Nachzahlungen drohen
Reichen Sie nach Renteneintritt trotz Steuerpflicht keine Steuererklärung ein, weil Sie das im Arbeitsleben als Angestellter nicht mussten, erhalten Sie mitunter erst nach ein paar Jahren Post vom Finanzamt – und müssen dann auf einen Schlag hohe Nachzahlungen leisten.
Besser also, Sie handeln direkt. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie tatsächlich Steuern zahlen müssen, ist vor allem für jene Rentner groß, bei denen sich die persönlichen Verhältnisse geändert haben. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihr Partner gestorben ist, oder wenn weitere Einkünfte hinzukommen, zum Beispiel aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen.
