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Politik

Das plant Bärbel Bas für Sozialleistungen

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Das plant Bärbel Bas für Sozialleistungen
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Arbeitsministerin

Bas plant „One-Stop-Shop“ für Sozialleistungen


19.05.2026 – 14:46 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 0853385882Vergrößern des Bildes

Startschuss für den Sozialstaatsumbau: Bärbel Bas will ein neues Sozialportal und ein Zwei-Behörden-System bis 2028. (Quelle: Andreas Gora/imago)

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Bärbel Bas will Deutschlands Sozialstaat radikal umbauen. Nun nimmt die Reform Gestalt an – mit einem konkreten Zeitplan.

Einfacher, effizienter, einheitlicher soll er werden, und angesichts der unübersichtlichen Zahl staatlicher Leistungen ist das auch nötig: Anfang des Jahres hat eine Expertenkommission der Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen umfassenden Bericht zur Reform des Sozialstaats überreicht. Viel Zustimmung zu den Vorschlägen gab es damals, sowohl von CDU und CSU, aber auch aus der SPD.

Allein: Sichtbar passiert ist seitdem wenig. Auch in der eigenen schwarz-roten Koalition murrten und fragten zuletzt immer mehr Abgeordnete, wann Bas denn endlich mit der Umsetzung der insgesamt 26 Empfehlungen beginnen will.

Nun ist, wie aus Kreisen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu hören ist, offenbar ein erster Anfang gemacht. Demnach haben mehrere Projektgruppen die Arbeit aufgenommen, am Mittwoch setzen Bas und Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) zudem eine weitere Expertenrunde ein, die ausarbeitet, wie der Sozialstaat digitaler werden kann. Ziel ist, dass Ende 2027 alles mehr oder weniger fix und fertig und in Gesetzen beschlossen ist. Die Reform könnte dann ab 2028 ihre Wirkung entfalten.

Zentrales Sozialportal soll entstehen

Im Kern geht es bei der Sozialstaatsreform um die Zusammenlegung der wichtigsten Sozialleistungen in einem einheitlichen System. Das Ziel: verschiedene Leistungen, die bislang an unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen, etwa Wohngeld oder Bürgergeld, sollen in Zukunft zentral beantragt und ausgezahlt werden.

„Künftig soll es für Leistungsbeziehende im einheitlichen Leistungssystem jeweils nur noch eine Anlaufstelle geben: die Jobcenter für erwerbsfähige Personen und die Sozialämter für nicht erwerbsfähige Personen“, heißt es aus dem Ministerium. Aus den bislang vier „Behördensträngen“ würden so zwei.

Zudem will die Bundesregierung die Digitalisierung des Sozialstaats vorantreiben. So soll ein „zentrales digitales Sozialportal“ entstehen, „ein ‚One-Stop-Shop‘ für Sozialleistungen“, wie es im BMAS genannt wird: „Bürgerinnen und Bürger sollen dort Leistungen beantragen, Bescheide einsehen oder Auszahlungen digital erhalten können.“ Daten sollen dabei nicht immer wieder aufs Neue eingetragen werden müssen, sofern sie den Behörden bereits vorliegen.

So geht es jetzt konkret weiter

Im Ministerium betont man am Dienstag, welch großer Kraftakt die Sozialstaatsreform sei. Sie betreffe „praktisch alle Ebenen des Staates gleichzeitig“, heißt es. Erschwerend komme hinzu, dass viele der mitzuständigen Länder und Kommunen verschiedene Verwaltungsverfahren und unterschiedliche Computerprogramme nutzten.

Damit will das Ressort von Bärbel Bas wohl erklären, warum es nach dem Aufschlag der Experten Ende Januar in der Summe doch knapp zwei Jahre dauern dürfte, bis aus den Ideen Realität wird.

Konkret sieht der weitere Fahrplan für die Reform jetzt so aus: Bis Herbst dieses Jahres soll die zuständige Arbeitsgruppe ein Konzept für das einheitliche Leistungssystem vorlegen. Etwas später soll die „Projektgruppe Rechtsvereinfachung“ einen Maßnahmenkatalog fertig haben, der bis Jahresende in eine entsprechende Kabinettsvorlage münden soll. Dabei geht es vor allem um den Abbau von Nachweispflichten sowie die Einführung weiterer Bagatallgrenzen. Ebenfalls bis Jahresende soll eine erste „Roadmap“ für die Digitalisierung des Sozialstaats stehen.

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