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Finanzen

Das müssen Eigentümer jetzt zur Bio-Treppe wissen

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Das müssen Eigentümer jetzt zur Bio-Treppe wissen
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Für die Gasheizung dürfte in der Regel Biomethan zum Einsatz kommen. Biomethan ist chemisch gesehen dasselbe wie Erdgas, stammt aber aus Abfällen und nachwachsenden Reststoffen und könnte in größeren Mengen aus europäischen Nachbarländern importiert werden. Allerdings ist die aktuell nur eingeschränkt möglich, weshalb die Bioenergiebranche hier noch Handlungsbedarf auf EU- und Bundesebene sieht. Wasserstoff wird aktuell kaum hergestellt, sodass die Verwendung für Heizungen nicht als wahrscheinlich gilt.

Bioheizöl stammt ebenfalls aus Abfällen und nachwachsenden Reststoffen, zum Teil wird auch Sonnenblumenöl verwendet.

Gibt es schon Biogas und Bioöl?

Schon heute können Heizungsbesitzer grüne Brennstoffe beimischen lassen. So können Eigentümer einer Ölheizung bereits jetzt Heizöl mit bis zu 20 Prozent Anteil biogenem Heizöl kaufen.

Ähnliches gilt schon heute für Gastarife mit Biogasanteil: Wer möchte, kann einen Vertrag mit fünf, zehn oder 15 Prozent Biogasanteil abschließen.

Bioöl und Biogas sind beide teurer als ihre fossilen Gegenspieler. Je nach Anbieter müssen Kunden fünf bis 15 Prozent mehr zahlen als ohne biogenen Anteil. Verbraucherschützer warnen, dass sich dies durch die Bio-Treppe verschärfen könnte. Denn es ist nicht klar, ob es genügend grüne Brennstoffe geben wird, um sowohl die Heizungen als auch die Industrie, die auf diese Bio-Brennstoffe umsteigen will, zu versorgen. Sollte es zu Engpässen kommen, würde sich dies im Preis niederschlagen.

Wer kontrolliert die Einhaltung der Bio-Treppe? Gibt es ein Bußgeld?

Die Einhaltung der Bio-Treppe muss von einem fachkundigen Betrieb geprüft werden. Dies ist in der Regel der Schornsteinfeger, der zur jährlichen Überprüfung der Heizung kommt.

Wer die vorgegebene prozentuale Beimischung nicht erfüllt, kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Diese kann – analog zum GEG – bis zu 50.000 Euro betragen.

Was gilt für Mieter und Vermieter?

Aufgrund der Unsicherheiten beim Preis hat die Bundesregierung insbesondere für Vermieter strenge Vorgaben beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung gemacht. Wer als Eigentümer einer vermieteten Immobilie eine neue Öl- oder Gasheizung installiert, muss einen Teil der Betriebskosten tragen. Ab 1. Januar 2028 zahlen Vermieter demnach 50 Prozent der Netzentgelte (bei Gas) und 50 Prozent des anfallenden CO2-Preises für den Betrieb der Heizung. Ab 1. Januar 2029 muss der Vermieter auch noch 50 Prozent der Kosten für die Bio-Treppe zahlen. Vermieter müssen aber nur die Kosten der ersten drei Stufen der Bio-Treppe zahlen, also insgesamt 15 Prozent der Kosten für biogene Brennstoffe.

Was das genau am Ende kosten wird, ist schwer vorhersehbar. Denn alle drei Bestandteile sind mit großen Unsicherheiten behaftet: Bei den biogenen Brennstoffen ist unklar, ob sie in ausreichender Menge verfügbar sein werden; der CO2-Preis hängt sehr stark davon ab, wie viele Menschen klimafreundliche Technologien nutzen; die Netzentgelte könnten sehr hoch ausfallen, wenn die Zahl der Gaskunden stark sinkt. Insbesondere die Gasheizung wird dadurch für Vermieter zu einer unkalkulierbaren Kostengröße.

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