Standortstreit in Köln
Bürgerverein will kirchliche Immobilien für Suchthilfezentrum
12.05.2026 – 03:17 UhrLesedauer: 3 Min.
Im Streit um ein neues Suchthilfezentrum in Köln bringt ein Bürgerverein nun die katholische Kirche ins Spiel. Hintergrund ist ein zentrales Problem bei der Standortsuche.
In der Debatte um den Standort eines neuen Suchthilfezentrums in Köln hat die Interessengemeinschaft Pantaleonsviertel (IG) einen Vorschlag gemacht: Die katholische Kirche solle prüfen, ob sie eine geeignete Immobilie in Neumarktnähe zur Verfügung stellen könne.
Das fordert der Bürgerverein in einem offenen Brief an Domkapitular Dominik Meiering sowie in einer parallel veröffentlichten Pressemitteilung.
Kirchliche Immobilien als mögliche Lösung
Die IG argumentiert damit, dass die katholische Kirche zu den größten Immobilieneigentümern in der Kölner Innenstadt zähle, unter anderem über Strukturen wie die Aachener Grundvermögen, die laut Zeitungsberichten dort zahlreiche kircheneigene Immobilien bewirtschaftet. Nach Darstellung der IG hatte die Stadt Köln wiederholt darauf hingewiesen, dass die Suche nach einem geeigneten Vermieter in Neumarktnähe eines der größten praktischen Hindernisse bei der Standortfindung darstelle. „Wenn die Stadt angibt, keinen Vermieter zu finden, muss man die starken Akteure einbeziehen, die über entsprechende Immobilien verfügen“, heißt es aus der IG.
In ihrem Brief greift die IG einen Meinungsbeitrag von Meiering aus der „Kölnischen Rundschau“ auf, in dem er für Sachlichkeit, Verantwortung und Solidarität im Umgang mit dem Thema geworben hatte. „Verantwortung darf nicht abstrakt bleiben. Sie muss konkret werden“, schreibt Vorstandsvorsitzender Andreas Zittlau.
IG: Suche nach geeigneter Fläche ist Aufgabe der Stadt
Die Kirche könne als Vermieterin die soziale Bestimmung und Nutzung als Suchthilfezentrum im Rahmen mietvertraglicher Regelungen ausdrücklich gutheißen und akzeptieren.
Bislang hatte sich die IG nach eigenen Angaben bewusst aus der aktiven Standortsuche herausgehalten. „Wir waren der Auffassung, dass die Identifikation geeigneter Flächen in erster Linie Aufgabe der Stadt ist“, erklärt Zittlau. Nun reagiere man, wie Zittlau es formuliert, „bewusst konstruktiv“.
Kritik am Standort Perlengraben
Nach Einsicht in verwaltungsinterne Akten sei die IG zu dem Schluss gekommen, dass die Standortsuche durch die Stadt nur unzureichend erfolgt sei und der Standort am Perlengraben als alternativlos dargestellt worden sei. Die Stadtverwaltung hat diese Einschätzung bislang nicht kommentiert.
Die IG kritisiert zudem den bislang vorgesehenen Standort. Der Perlengraben liege vom Neumarkt rund 1,3 Kilometer entfernt und damit nach Einschätzung der IG außerhalb der oberen Toleranzgrenze, die die Stadt selbst in einer als Anlage zur Beschlussvorlage vorgelegten „Grundlagenanalyse Sicherheitskonzept“ benenne. Jenseits dieser Grenze sinke laut diesem Dokument die Nutzungswahrscheinlichkeit der Einrichtung. Wirksame Suchthilfe müsse dort stattfinden, wo sie die betroffenen Menschen tatsächlich erreiche, „also szenenah und nicht 1,3 Kilometer vom Neumarkt entfernt“, so die IG.
