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Politik

AfD verliert vor Gericht – Verdacht: Strohmann-Spende

wochentlich.deBy wochentlich.de7 Mai 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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AfD verliert vor Gericht – Verdacht: Strohmann-Spende
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Schwerer Verdacht gegen Milliardär

Die mysteriöse Millionen-Spende an die AfD


07.05.2026 – 19:49 UhrLesedauer: 5 Min.

Schlappe vor Gericht: AfD-Schatzmeister Hütter (M.) mit Anwalt Christian Conrad und AfD-Justiziar Michael Zischka.Vergrößern des Bildes

Schlappe vor Gericht: AfD-Schatzmeister Hütter (M.) mit Anwalt Christian Conrad und AfD-Justiziar Michael Zischka. (Quelle: Annette Riedl/dpa)

Das Berliner Verwaltungsgericht hat ein wegweisendes Urteil zu Parteispenden gefällt. Im Zentrum: eine millionenschwere Plakatspende an die AfD und ein bereits bekannter Name.

Es ist nach 15 Uhr, als Erna Viktoria Xalter, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin, in einem schlichten Saal ein Urteil verkündet, das der AfD erheblich ans Geld geht. Eine Rekordspende hatte die Partei im Bundestagswahlkampf 2025 erhalten: mehr als 6.500 Plakate im Wert von rund 2,3 Millionen Euro. Doch die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin urteilt an diesem Donnerstag: Die Spende war illegal.

Denn, so das Gericht, es habe zum Zeitpunkt der Annahme der Spende keine Klarheit über den wahren Spender bestanden. Und inzwischen gebe es Hinweise darauf, dass es sich um eine verdeckte Spende handele, eine sogenannte Strohmann-Spende.

Es ist ein Präzedenzurteil, für das sich auch die anderen Parteien in Deutschland interessieren dürften. Denn das Gericht hält in seinem Urteil zugleich fest: Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die AfD bei Annahme der Spende gewusst habe, dass es sich um eine Strohmann-Spende handele. Auch ihren Sorgfaltspflichten bei der Prüfung der Spende sei die AfD nachgekommen.

Dennoch muss die Partei nun aus ihrer Kasse 2,3 Millionen Euro zahlen – obwohl sie den Gegenwert nur in Form von Plakaten erhalten hat. Nach eigener Aussage ohne jede Möglichkeit, auf deren Gestaltung einzuwirken. Vorsorglich hat die AfD den Betrag bereits an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, um eine noch sehr viel höhere Sanktionszahlung zu vermeiden. Die Klage der Partei auf Rückzahlung durch die Bundestagsverwaltung weist das Gericht hier heute ab. Die Partei kann dagegen in Berufung gehen. Am Donnerstag bleibt zunächst unklar, ob sie diesen Schritt gehen wird.

Es ist ein kompliziertes Urteil, das Parteien bei der Annahme ihrer Spenden stärker und weiter in die Pflicht nimmt als bisher üblich. Und dieses Urteil hat viel mit einem mysteriösen Milliardär zu tun, wegen dem die AfD schon mehrfach in die Schlagzeilen und in den Fokus von Ermittlern geraten ist.

Der AfD gegenüber trat Anfang Januar 2025 offiziell der Österreicher Gerhard Dingler, ehemaliger Funktionär der AfD-Schwesterpartei FPÖ, als großzügiger Spender auf. Dingler aber hatte im Dezember, nur rund drei Wochen vor seinem Angebot an die AfD, selbst 2,6 Millionen Euro von Henning Conle erhalten, wie eine österreichische Finanzbehörde ermittelte. Conle ist Immobilienmogul, Milliardär, hat Wohnsitze in der Schweiz und in London.

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