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Finanzen

Kosten und Zuschüsse im Bundesländer-Überblick

wochentlich.deBy wochentlich.de25 April 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Kosten und Zuschüsse im Bundesländer-Überblick
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Pflegeheimkosten

Eigenanteile steigen – so teuer ist ein Platz im Pflegeheim


Aktualisiert am 20.04.2026Lesedauer: 6 Min.

Seniorin mit Pflegerin im Park: Erhöht sich der Pflegegrad, muss der Pflegebedürftige nicht mit einem höheren Eigenanteil an den direkten Pflegekosten rechnen.Vergrößern des Bildes

Seniorin mit Pflegerin im Park: Erhöht sich der Pflegegrad, muss der Pflegebedürftige nicht mit einem höheren Eigenanteil an den direkten Pflegekosten rechnen. (Quelle: FredFroese/getty-images-bilder)

Die Kosten für ein Pflegeheim übersteigen die Leistungen der Pflegekasse um ein Vielfaches. Den Rest müssen Pflegebedürftige oder Angehörige zahlen.

Pflegebedürftigkeit ist in Deutschland für viele eine finanzielle Belastung. Denn anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es von der Pflegeversicherung nur einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Alles, was darüber hinausgeht, muss von den Pflegebedürftigen selbst oder von ihren Angehörigen getragen werden. Und diese Kosten sind erheblich.

Wie aus Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) hervorgeht, mussten Pflegebedürftige für die Unterbringung in Pflegeheimen im Bundesdurchschnitt zum 1. Januar 2026 einen Eigenanteil von 3.542 Euro pro Monat zahlen (ohne Zuschüsse). Ist das nicht möglich, müssen unter Umständen Angehörige oder das Sozialamt die Pflegekosten zahlen.

Wir zeigen, wie hoch der Eigenanteil bei den Kosten fürs Pflegeheim in den verschiedenen Bundesländern ist und was Angehörige zahlen müssen.

Gesetzlich oder privat Pflegeversicherte haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung. Diese richten sich nach dem Pflegegrad und werden unabhängig vom Vermögensstand gewährt. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegekasse.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:

Die tatsächlichen Pflegekosten sind in der Regel höher als der Zuschuss der Pflegekassen. Den Differenzbetrag müssen die Pflegebedürftigen oder deren Angehörige selbst tragen – auch Eigenanteil genannt.

Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II am 1. Januar 2017 gilt für die Pflegegrade 2 bis 5 ein einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil. Damit werden die Pflegebedürftigen finanziell nicht schlechter gestellt, wenn sie in einen höheren Pflegegrad wechseln. Nur der Eigenanteil für den Pflegegrad 1 liegt höher. Der Grund: Menschen mit diesem Pflegegrad sollten vorrangig zu Hause oder ambulant gepflegt werden.

Der Eigenanteil, den Patienten in einem Pflegeheim für die Pflegekosten inklusive Ausbildungskosten zahlen müssen, betrug zuletzt nach Angaben des Verbands der Ersatzkassen VDEK im Bundesdurchschnitt 1.982 Euro pro Person (Stand: 1. Januar 2026). Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, eine Ausbildungsumlage und Kosten für Zusatzleistungen. Die sich daraus ergebenden Pflegeheimkosten variieren ebenfalls je Einrichtung (siehe unten).

Seit 2022 gibt es einen Zuschuss zu diesem Eigenanteil, der umso höher ist, je länger Sie bereits im Pflegeheim betreut werden. Aktuell gelten folgende Zuzahlungen:

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