Doch die Kontrollen haben Berlins Nachbarn verärgert, weil sie unter anderem an den Grenzübergängen für Verkehrsprobleme gesorgt haben, und haben zu Vergeltungsmaßnahmen aus Warschau geführt. Auch die umstrittenste Maßnahme des Berliner Grenzregimes, nämlich die Abweisung von Asylbewerbern an den Grenzen, wurde von einem Berliner Gericht als Verstoß gegen europäisches Recht angesehen.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat unter dem Druck der rechtsextremen, einwanderungsfeindlichen Alternative für Deutschland (AfD), die mittlerweile die größte Oppositionspartei im deutschen Bundestag ist, versucht, gegen die Migration vorzugehen. Die AfD liefert sich derzeit in Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen mit den Merz-Konservativen.
Grenzkontrollen, wie sie Merz durchführt, sind nach EU-Recht grundsätzlich als Reaktion auf eine ernsthafte Gefahr für die Öffentlichkeit zulässig; Sie sollten jedoch vorübergehender Natur und ein letztes Mittel sein.
Ein Sprecher der Europäischen Kommission sagte gegenüber POLITICO, dass das Exekutivorgan verpflichtet sei, eine Stellungnahme zur Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der deutschen Grenzkontrollen abzugeben, es sei jedoch kein konkreter Zeitrahmen festgelegt worden. Nach europäischem Recht gibt die Kommission aus denselben Gründen eine Stellungnahme zu Binnengrenzkontrollen ab, nachdem diese zwölf Monate lang durchgeführt wurden.
Deutschland hatte erstmals im September 2024 unter der Vorgängerregierung des ehemaligen Mitte-Links-Bundeskanzlers Olaf Scholz beschlossen, vorübergehende Kontrollen an allen Landgrenzen zuzulassen. Im vergangenen Mai verschärfte Dobrindt die Kontrollen und schickte Tausende Polizisten an die Grenzen.
Berlin argumentierte, dass die Kontrollen notwendig seien, weil „die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das anhaltend hohe Ausmaß an irregulärer Migration und Migrantenschmuggel sowie die Belastung des Asylaufnahmesystems gefährdet“ seien.
