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You are at:Home»Panorama»Segler soll Freund ertränkt haben – Urteil gefallen
Panorama

Segler soll Freund ertränkt haben – Urteil gefallen

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Segler soll Freund ertränkt haben – Urteil gefallen
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Tödlicher Streit an Bord der „Jolly Rose“

Segler soll Freund ertränkt haben – Urteil nach sechs Monaten Prozess


19.01.2026 – 19:45 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Die „Jolly Rose“ (Archivbild): An Bord sollen die Freunde zu Feinden geworden sein. (Quelle: IMAGO/Björn Larsson Rosvall/TT/imago)

Zwei Freunde gehen gemeinsam auf einen Segeltörn. Am Ende ist einer tot – während die Küstenwache filmt.

Nach dem Tod eines Seglers in Schweden ist das Urteil gegen den 66 Jahre alten Angeklagten gefallen. Sechs Monate nach Prozessbeginn zeigte sich das Berliner Landgericht am Montag überzeugt: Andreas F. hat im August 2024 seinen 71 Jahre alten Freund und Segelpartner Thomas B. ertränkt. Das Urteil lautet auf lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten zuvor auf Freispruch plädiert. Der 66-Jährige habe seinen Freund retten wollen, der Versuch sei aber „tragisch fehlgeschlagen“.

Dem Angeklagten zufolge war es an Bord des Segelschiffes seines Freundes zu einem Streit gekommen. Er habe sich über den erbarmungswürdigen Zustand der „Jolly Rose“ beschwert, sagte Andreas F.; der Skipper, ein langjähriger Freund, habe ihm daraufhin ins Gesicht geschlagen und in den Finger gebissen.

Im Zuge der einsetzenden Prügelei ging Thomas B., ein Berliner Rechtsanwalt, über Bord. Was dann passierte, filmte die schwedische Küstenwache aus rund 1.000 Metern Höhe. Allerdings sind die Aufnahmen lückenhaft: Immer wieder ist in entscheidenden Momenten die Sicht verdeckt. Vieles ist nur schwer zu erkennen.

Sicher ist: Dem gelernten Werkzeugmacher Andreas F. gelang es zunächst, seinen Freund wieder an Bord zu hieven. Doch dann geriet dieser erneut ins Wasser – und F. sprang ohne Rettungsweste hinterher. Auf dem Video der Küstenwache ist zu sehen, wie er sich dem Rechtsanwalt schwimmend von hinten nähert.

Einem Gutachter zufolge hält das Video dann wahrscheinlich fest, wie F. seinen Freund zweimal sekundenlang unter Wasser drückt. Die Staatsanwaltschaft formulierte ihre Anschuldigung so: „Nachdem er ihn eingeholt hatte, soll er ihn zunächst an den Schultern, später am Kopf derart unter Wasser gedrückt haben, dass er ertrank.“

Der Angeklagte bestritt dies: Er habe nach dem Anwalt gegriffen, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ über seine Aussage. Er sei aber an dessen mit Luft gefüllter, windundurchlässiger Jacke abgerutscht.

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