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Politik

Prozess um Anschlag – Schweigen und klare Geste

wochentlich.deBy wochentlich.de16 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Prozess um Anschlag – Schweigen und klare Geste
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Justiz

Prozess um Anschlag – Schweigen und klare Geste

Aktualisiert am 16.01.2026 – 13:36 UhrLesedauer: 3 Min.

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Mehrfach hob der Angeklagte den Zeigefinger. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)

Nur einen kurzen Weg vom Tatort entfernt beginnt der Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag von München. Der Angeklagte schweigt und äußert sich doch – wenn auch ohne Worte.

Mehrfach hebt der 25-Jährige die Hand und reckt den Zeigefinger nach oben. Eine klare Geste an die zahlreichen Fotografen und Kameraleute, die Bilder von ihm machen wollen. Eine verbreitete Geste unter Muslimen weltweit, die den Glauben an den einen und einzigartigen Gott symbolisieren soll. Sie gilt zuweilen auch als Erkennungszeichen unter Islamisten. Sein Gesicht zeigt der Mann dabei nicht. Das versteckt er hinter einer roten Mappe.

Unter großen Medienaufgebot und verschärften Sicherheitsvorkehrungen hat vor dem Oberlandesgericht München der Prozess um den tödlichen Auto-Anschlag auf eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi vor knapp einem Jahr begonnen.

Angeklagt ist der Mann, der damals den weißen Kleinwagen fuhr, der nicht weit vom Gericht entfernt, in die Demonstration mit rund 1.400 Teilnehmern fuhr. Die erst zwei Jahre alte Hafsa im Kinderwagen und ihre Mutter Amel waren die ersten, die das Auto erfasste. Die beiden wurden meterweit durch die Luft geschleudert und erlitten so schwere Verletzungen, dass sie einige Tage danach starben.

Die Ausführungen dazu, die der Vertreter der Bundesanwaltschaft in seiner Anklage vorliest, sind kaum zu ertragen. Im Gerichtssaal kämpfen Zuschauer mit den Tränen.

Nachdem der Mann mit dem Wagen Mutter und Kind erfasst hatte, soll er noch 23 Meter weitergefahren sein. Nicht er selbst brachte das Fahrzeug nach Angaben der Ermittler zum Stehen – er konnte wegen der Opfer unter seinem Auto nicht weiterfahren.

Mehr als 40 weitere Menschen wurden bei dem Anschlag verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich, viele von ihnen haben sich dem Prozess als Nebenkläger angeschlossen und verfolgen den Verhandlungsauftakt im Saal.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten zweifachen Mord und 44-fachen Mordversuch vor. Sie geht von islamistischem Terrorismus als Motiv aus. Nach Ermittlerangaben hatte der Mann, der 2016 nach Deutschland gekommen war, „Allahu Akbar“ gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein.

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