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Rechtsabbiegen in die östliche Zeil verboten

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Februar 2024Keine Kommentare1 Min Read
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Rechtsabbiegen in die östliche Zeil verboten
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Ab12. Februar darf man an der Konstablerwache nicht mehr rechts abbiegen. Die Stadt Frankfurt will damit den Autoverkehr erleichtern.

Ab Montag, 12. Februar, dürfen Verkehrsteilnehmer an der Konstablerwache nicht mehr rechts abbiegen. Betroffen ist laut einer Mitteilung der Stadt Frankfurt die Rechtsabbiegemöglichkeit von der Kurt-Schumacher-Straße in die östliche Zeil. Für Radfahrer sowie Einsatzfahrzeuge der Polizei bleibe der Bereich weiterhin passierbar.

Mit diesem Verbot wolle die Stadt den Autoverkehr erleichtern und die Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Konstablerwache verbessern, erklärt Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne). „Das Straßenverkehrsamt hat sich eingehend mit der komplexen Verkehrssituation an der Kreuzung Battonstraße/Kurt-Schumacher-Straße beschäftigt, die zu Spitzenzeiten zu Rückstaubildung in die Berliner Straße hinein führt“, so Siefert.

Quartier bleibt weiterhin gut erreichbar

Dabei habe sich herausgestellt, dass die Rechtsabbiegebeziehung in die östliche Zeil das Abfließen des Linksabbiegers aus der Battonstraße in Richtung Konstablerwache erschwere. Grund dafür seien die starken Fuß- und Radverkehrsströme, die diese Abbiegebeziehung kreuzen müsse.

Das Quartier zwischen Battonstraße, Kurt-Schumacher-/Konrad-Adenauer-Straße und Seiler-/Lange Straße bleibe in Zukunft über die Klapperfeldstraße (Zufahrt Parkhaus Am Gericht), Zeil (von Osten) und Allerheiligenstraße erreichbar.

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