
Reformkonzept
Was die SPD bei der Erbschaftsteuer plant
Aktualisiert am 13.01.2026 – 05:30 UhrLesedauer: 4 Min.
Die SPD hält die Erbschaftsteuer für ungerecht – vor allem, weil gerade die Reichsten wenig zahlen. Was bedeutet ihr Reformvorschlag zum Beispiel fürs Erben des Elternhauses?
Jedes Jahr werden in Deutschland Vermögen von Hunderten Milliarden vererbt oder verschenkt. Die Steuern darauf haben Rekordhöhe erreicht – doch das System gilt politisch quasi flügelübergreifend als reformbedürftig. Denn die Statistik zeigt: Wer richtig viel erbt, der zahlt häufig gar keine Steuern. Das System sei ungerecht und verstoße gegen das Leistungsprinzip, sagt Vizekanzler Lars Klingbeil.
Jetzt legt seine SPD als erster Regierungspartner ein Konzept vor. Zwar winkt die Union umgehend ab – ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts könnte Schwarz-Rot aber bereits in wenigen Monaten zu einer Neuregelung zwingen.
Grundsätzlich ist jeder erbschaftsteuerpflichtig, der durch den Tod einer anderen Person Vermögen erhält. Das kann Bargeld sein, aber auch das geerbte Haus, eine geerbte Firma, Wertpapiere, Unternehmensanteile oder wertvoller Schmuck. Bevor die Steuer berechnet wird, werden mögliche Schulden des Gestorbenen abgezogen.
Wie viel Erbschaftsteuer anfällt, hängt erst einmal vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Erbes ab. Die Steuersätze liegen derzeit zwischen 7 und 50 Prozent. Kurz könnte man sagen: Je mehr man erbt und je entfernter man mit dem Gestorbenen verwandt ist, desto mehr Steuern muss man zahlen.
Nein, beträchtliche Summen können aktuell ohne einen Cent Steuern vererbt werden. Die meisten Erbschaften und Schenkungen liegen laut Statistischem Bundesamt innerhalb von Freibeträgen. So können etwa Ehepartner bis zu 500.000 Euro, die eigenen Kinder bis zu 400.000 Euro steuerfrei erben.
Legal Steuern sparen kann man auch über Schenkungen, bei denen Vermögen noch zu Lebzeiten übertragen wird. Hier gelten die gleichen Freibeträge wie beim Erben – allerdings nicht einmalig, sondern alle zehn Jahre erneut. Wer früh anfängt, kann also enorme Summen übertragen, ohne den Staat zu beteiligen.
Das Haus oder die Eigentumswohnung der Eltern kann man zudem steuerfrei erben, wenn man selbst für mindestens zehn Jahre einzieht und die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt.
Vor allem Ausnahmen und Steuerbefreiungen beim Vererben von Betriebsvermögen. Der Staat will vermeiden, dass Betriebe aufgegeben werden müssen, weil die neuen Besitzer die Erbschaftsteuer aus dem Privatvermögen nicht zahlen können. Durch eine sogenannte Verschonungsregelung können Vermögen ab 26 Millionen Euro künstlich arm gerechnet werden, um keine Erbschaftsteuer zu zahlen.
463-mal wechselten in den vergangenen zehn Jahren Vermögen im Wert von 100 Millionen Euro oder mehr den Besitzer. In mehr als der Hälfte der Fälle wurden keine Steuern fällig. Im Subventionsbericht des Bundes werden die Ausnahmen als größte aller Steuervergünstigungen aufgelistet: Dem Staat entgingen dadurch jährlich Einnahmen von 8,8 Milliarden Euro.
Es herrsche ein System, „in dem nicht nur Vermögen vererbt und verschenkt wird – sondern auch Chancenungleichheit, soziale Spaltung und wachsender Unmut“, analysierten kürzlich die SPD-Seeheimer. Linken-Haushälter Dietmar Bartsch bezeichnete die Erbschaftsteuer als „die ungerechteste Steuer des Landes“.












