Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

„Ekelerregend“: Boy George sieht sich heftiger Gegenreaktion für neues pro-israelisches Lied gegenüber

27 Juli 2026

Urteil in Sicht – wohl hinter geschlossenen Türen

27 Juli 2026

Bunker in Berlin werden kriegsbereit gemacht: Kritik an der Bundesregierung

27 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Viele Rentner unterliegen diesen Irrtümern
Finanzen

Viele Rentner unterliegen diesen Irrtümern

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Januar 2026Keine Kommentare1 Min Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Viele Rentner unterliegen diesen Irrtümern
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Falsch. Die Rente mit 63 konnten nur jene Versicherten erhalten, die vor 1953 geboren wurden. Für jeden späteren Geburtsjahrgang wird die Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Wer 1958 geboren wurde, kann die unter dem Namen „Rente mit 63“ bekannt gewordene Frührente beispielsweise erst ab dem 64. Lebensjahr beziehen. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um abschlagsfrei früher in Rente zu gehen, lesen Sie hier.

Nein. Einmal Rentenabschläge, immer Rentenabschläge. Gehen Sie früher in Rente, als es Ihre Regelaltersgrenze vorsieht, ohne auf 45 Beitragsjahre zu kommen, sinkt Ihre Rente dauerhaft. Und zwar um 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen. Maximal sind bis zu 14,4 Prozent Abschlag möglich – bis zum Lebensende. Welchen weiteren Denkfehler Sie bei der „Rente mit 63“ nicht machen sollten, lesen Sie hier.

Auch das stimmt in dieser Grundsätzlichkeit nicht. Rentner müssen nur dann keine Steuererklärung abgeben, wenn sie mit dem steuerpflichtigen Teil ihrer Jahresbruttorente unter dem Grundfreibetrag liegen. 2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro, 2026 beträgt er 12.348 Euro. Wie groß der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente ist, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Ärzte fordern Abgabe bei Notfällen

27 Juli 2026

Porsche baut Tausende Stellen ab

27 Juli 2026

Was von 3.000 Euro Rente übrig bleibt

27 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Urteil in Sicht – wohl hinter geschlossenen Türen

27 Juli 2026

Bunker in Berlin werden kriegsbereit gemacht: Kritik an der Bundesregierung

27 Juli 2026

Tasmania Berlin und Erzgebirge Aue verlieren 2.000 Tickets

27 Juli 2026

Wer der Vater von Tochter Sophia ist

27 Juli 2026

Neueste Beiträge

CSD-Attentäter Abdul B. ist tot – Zeuge mit Beobachtung in Kleingarten

27 Juli 2026

Video. Maskierte Künstler füllen die Straßen von Porto-Novo beim Benin-Festival

27 Juli 2026

Torwart Phillip Menzel hilft vorerst beim Union-Training aus

27 Juli 2026

Recent Posts

  • „Ekelerregend“: Boy George sieht sich heftiger Gegenreaktion für neues pro-israelisches Lied gegenüber
  • Urteil in Sicht – wohl hinter geschlossenen Türen
  • Bunker in Berlin werden kriegsbereit gemacht: Kritik an der Bundesregierung
  • Tasmania Berlin und Erzgebirge Aue verlieren 2.000 Tickets
  • Wer der Vater von Tochter Sophia ist

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.