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You are at:Home»Politik»SPD-Chef: Erbschaftsteuer verstößt gegen Leistungsprinzip
Politik

SPD-Chef: Erbschaftsteuer verstößt gegen Leistungsprinzip

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Januar 2026Keine Kommentare1 Min Read
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SPD-Chef: Erbschaftsteuer verstößt gegen Leistungsprinzip
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Steuergerechtigkeit

SPD-Chef: Erbschaftsteuer verstößt gegen Leistungsprinzip

Aktualisiert am 09.01.2026 – 09:46 UhrLesedauer: 1 Min.

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Die SPD-Chefs sprechen heute bei der Fraktionsklausur. (Quelle: Britta Pedersen/dpa/dpa-bilder)

Der schwarz-roten Koalition droht ein Steuer-Streit. Dabei gehe es, so meint der SPD-Chef, vor allem um Gerechtigkeit.

SPD-Chef Lars Klingbeil verteidigt Ideen aus seiner Partei zur Reform der Erbschaftsteuer. Die aktuelle Regelung verstoße gegen das Leistungsprinzip, sagte der Vizekanzler am Rande der SPD-Fraktionsklausur in Berlin. Man könne in Deutschland noch so fleißig sein und sich keine Eigentumswohnung in Berlin, München oder Hamburg leisten – es sei denn, man habe geerbt. „Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in dieser Gesellschaft sind etwas, was wir nicht hinnehmen dürfen“, betonte Klingbeil.

Die schwarz-rote Koalition werde nach einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Entscheidung zur Erbschaftsteuer treffen müssen. „Da ist es wichtig, dass die SPD vorher konzeptionell gearbeitet hat, dass sie eine Idee hat“, sagte Klingbeil.

Die Fraktion will in Kürze einen Reformvorschlag vorlegen. Sie schlägt unter anderem einen steuerfreien Lebensfreibetrag für Erben vor und will millionenschwere Unternehmens-Erbschaften höher besteuern. Die CSU hat dem bereits eine deutliche Absage erteilt, Kanzler Friedrich Merz (CDU) dagegen setzt auf einen Kompromiss.

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