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Die Schweiz hat beantragt, alle Vermögenswerte des gestürzten venezolanischen Führers Nicolás Maduro und seiner engen Mitarbeiter „mit sofortiger Wirkung“ einzufrieren.
„Der Bundesrat will sicherstellen, dass illegal erworbene Vermögenswerte in der aktuellen Situation nicht aus der Schweiz transferiert werden können“, heißt es in einer Mitteilung der Regierung.
Dies ist die erste neue Ankündigung zum Einfrieren von Vermögenswerten seit der Gefangennahme von Maduro am Samstag, obwohl Bern nicht gesagt hat, ob tatsächlich Vermögenswerte vorhanden sind und in welcher Höhe.
Die Schweiz hat seit 2018 Sanktionen gegen Venezuela in Kraft, und die USA, Kanada und die EU verhängten 2017 Sanktionen und ein Embargo für den Umgang mit Caracas.
Gemäß dem Bundesgesetz über die Sperrung und Rückgabe illegaler Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (FIAA) habe die Schweizer Regierung „als Vorsichtsmaßnahme beschlossen, alle in der Schweiz gehaltenen Vermögenswerte von Herrn Maduro und anderen mit ihm verbundenen Personen zu sperren“, heißt es in der Erklärung weiter.
Das Einfrieren von Vermögenswerten betrifft keine Mitglieder der aktuellen venezolanischen Regierung.
Die Schweizer Regierung sagte außerdem: „Sollten künftige Gerichtsverfahren ergeben, dass die Gelder illegal erworben wurden, wird die Schweiz sich bemühen, sicherzustellen, dass sie dem venezolanischen Volk zugute kommen.“
Am 3. Januar wurde Maduro von US-Streitkräften in Caracas festgenommen und in die Vereinigten Staaten geflogen, weil ihm Drogenhandel und seine angebliche Zusammenarbeit mit Drogenhändlern und kriminellen Gruppen in Venezuela und Kolumbien vorgeworfen wurden.
In großen Leaks und Überwachungsberichten ist die Privatbankenbranche der Schweiz wiederholt als ein Ort aufgetaucht, an dem politisch exponierte Personen und andere Hochrisikokunden ihr Vermögen geparkt haben, angeblich angelockt durch die politische Stabilität des Landes, einen großen Vermögensverwaltungssektor und historisch starke Bank- und Unternehmensgeheimnisse, die die Rückverfolgung der Eigentumsverhältnisse erschweren können.
