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Finanzen

Das ändert sich vom 1. Januar an

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Das ändert sich vom 1. Januar an
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Von Aktivrente bis Deutschlandticket

Das ändert sich von heute an

01.01.2026 – 01:40 UhrLesedauer: 3 Min.

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Ein älterer Mann arbeitet (Symbolbild): Rentner können jetzt mehr verdienen. (Quelle: Getty Images / Nes)

Mit dem neuen Jahr gibt es viele Änderungen für die Bürger in Deutschland, aber auch in Europa. Eine Übersicht.

Im Bürgergeld gibt es eine Nullrunde, der Mindestlohn steigt, die Eurozone hat ein neues Mitglied. Mit dem Beginn des neuen Jahres gibt es einige Veränderungen, die viele Bürger betreffen.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt mit dem Jahreswechsel auf 13,90 Euro brutto je geleisteter Arbeitsstunde. Bisher galt ein Mindestlohn von 12,82 Euro. Die durch eine Verordnung des Arbeitsministeriums geregelte Anhebung beruht auf einer Empfehlung der Mindestlohnkommission vom Juni. Anfang 2027 steigt der Mindestlohn demnach weiter auf 14,60 Euro. Parallel zur Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 556 auf 603 Euro im Monat.

Mit dem Jahreswechsel ist die Aktivrente in Kraft getreten – also der angekündigte Steuerbonus für Arbeit im Rentenalter. Ältere Beschäftigte dürfen dann monatlich bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Die Regelung soll einen Anreiz für Ältere bieten, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung zu stehen. Parallel dazu wurde das Verbot gestrichen, Arbeitnehmer nach Erreichen des Rentenalters ohne Sachgrund befristet weiterzubeschäftigen.

Seit Mitternacht gelten in Deutschland eine Reihe steuerlicher Änderungen. So steigt die Pendlerpauschale für kurze Strecken auf 38 Cent. Davon profitiert, wer täglich zur Arbeit pendelt – und zwar egal, ob mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß.

Bisher konnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke nur 30 Cent absetzen, erst ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. Künftig gelten einheitlich 38 Cent. Davon profitieren am Ende aber nur diejenigen, deren übrige Werbungskosten 1.230 Euro übersteigen. Denn dieser Betrag wird als pauschale Werbungskosten in der Steuererklärung ohnehin angesetzt.

Auf Essen im Restaurant oder Schnellimbiss gilt ab heute eine reduzierte Mehrwertsteuer. Statt bisher 19 fallen nur noch 7 Prozent an. Das soll die Gastronomen unterstützen und die Kostensteigerungen der letzten Zeit etwas auffangen. Von der geringeren Steuer profitieren auch Bäckereien, Cafés, Wirtshäuser, Catering-Anbieter sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Sie gilt allerdings nur für Speisen, nicht für Getränke.

Von heute an steigt der Preis des Deutschlandtickets. Es kostet nun 63 Euro im Monat. Bisher zahlten Nutzer für das bundesweit gültige Ticket im Nah- und Regionalverkehr 58 Euro im Monat. Zu Jahresbeginn 2025 war der Preis auf 58 Euro von zuvor 49 Euro angehoben worden.

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