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Polizei verschärft Kontrollen in der Innenstadt

wochentlich.deBy wochentlich.de30 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Polizei verschärft Kontrollen in der Innenstadt
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Sicherheitsmaßnahmen für Silvester

Polizei verschärft Kontrollen in der Innenstadt

30.12.2025 – 16:42 UhrLesedauer: 2 Min.

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Taschenkontrolle der Polizei auf dem Marienplatz am Neujahrstag 2024 (Archivbild). Auch dieses Jahr gelten wieder verschärfte Regeln in der Münchner Innenstadt. (Quelle: IMAGO/imago)

Die Münchner Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz in der Silvesternacht vor. Feiernde müssen mit weitreichenden Verboten und verstärkter Präsenz rechnen.

Das Polizeipräsidium München hat umfangreiche Vorbereitungen für den Silvestereinsatz getroffen. Der Einsatz beginnt am Mittwoch (31. Dezember) und wird das gesamte Stadtgebiet umfassen.

Laut einer Polizeimitteilung ist geplant, dass zusätzliche Kräfte eingesetzt werden. Neben regulären Einsatzkräften unterstützen Beamte der Münchner Einsatzhundertschaften und der bayerischen Bereitschaftspolizei. Demnach konzentrieren sich die Einsatzkräfte auf die innerstädtischen Bereiche.

Laut Mitteilung gibt es drei Schwerpunkte: Neben der Sicherheit für die Stadtbewohner und dem Verfolgen von Straftaten plant die Polizei vor allem, gegen das Verwenden von Pyrotechnik vorzugehen. Dazu zählen auch damit verbundene Gewaltdelikte. Um die Gefahren durch Feuerwerkskörper zu reduzieren, hat die Stadt bereits Anfang des Monats eine Allgemeinverfügung erlassen.

In der Münchner Altstadt gilt ein striktes Feuerwerksverbot. Es beginnt am Silvesterabend um 21 Uhr und endet am Neujahrsmorgen um 2 Uhr. In dieser Zeit ist das Mitführen und Abbrennen jeglicher Pyrotechnik in der Fußgängerzone untersagt. Das Verbot betrifft den Bereich vom Marienplatz über die Kaufinger- und Neuhauser Straße bis zum Karlsplatz. Auch der Viktualienmarkt und der Rindermarkt sind eingeschlossen.

Die Polizei weist auf Instagram zudem darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar erlaubt ist. Am 30. Dezember etwa darf noch nicht geböllert werden, so die Beamten.

Innerhalb des Mittleren Rings gelten ebenfalls Einschränkungen. In der gesamten Umweltzone verbietet die Stadt das Abbrennen von Böllern und Knallern. Dieses Verbot gilt am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026. Zum Schutz der Tiere hat die Stadt ein Feuerwerksverbot im Umkreis des Tierparks Hellabrunn erlassen. Es gilt für den gesamten Silvestertag und Neujahrstag.

Die Polizei München kündigt an, die Einhaltung dieser Verbote konsequent zu überwachen und bittet alle Feiernden darum, sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

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