Einen ganzen Monat lang
Diese Gegenstände sind auf Berliner Bahnhöfen verboten
29.12.2025 – 12:30 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Gewalt auf Berliner Bahnanlagen nimmt zu. Die Bundespolizei reagiert mit einem Verbot gefährlicher Gegenstände. Was bei einem Verstoß droht.
Die Bundespolizei Berlin hat ein temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände erlassen. Die Regelung betrifft 16 Bahnhöfe in Berlin und Potsdam, wie die Behörde am Montag mitteilte.
Das Verbot gilt demnach vom 31. Dezember 2025 bis zum 2. Februar 2026, täglich zwischen 14 und 4 Uhr. Reisende dürfen in dieser Zeit keine Pfeffersprays oder Schlaggegenstände mitführen.
Das Verbot umfasst diese Berliner Bahnhöfe:
Auch auf dem Hauptbahnhof Potsdam gilt das Mitführverbot. Die Berliner U-Bahnhöfe fallen nicht unter die Regelung, für sie gilt das Messerverbot, das in diesem Jahr eingeführt wurde.
Als Grund nennt die Bundespolizei steigende Gewalt auf Bahnanlagen. Die Intensität der Übergriffe habe zugenommen. Mit dem Verbot will die Behörde Reisende und Einsatzkräfte schützen.
„Wiederholt kommt es zu strafrechtlich relevanten Ereignissen mit gefährlichen Gegenständen“, begründet die Bundespolizei ihre Maßnahme. Beamte werden das Verbot an den Bahnhöfen kontrollieren. Wer verbotene Gegenstände mitführt, muss mit Sicherstellungen und Zwangsgeldern rechnen.
