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Feuerwerksverbot an Binnenalster – Polizei plant Großeinsatz

wochentlich.deBy wochentlich.de29 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Feuerwerksverbot an Binnenalster – Polizei plant Großeinsatz
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Silvester in Hamburg

Verbotszonen in der Innenstadt – Polizei plant Großeinsatz


29.12.2025 – 10:13 UhrLesedauer: 2 Min.

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Feuerwerksraketen vor der Binnenalster (Symbolbild): In der Innenstadt gilt erneut eine Verbotszone für Feuerwerk. (Quelle: IMAGO/imago)

Auch zum Jahreswechsel 2025/2026 dürfen rund um die Binnenalster keine Raketen gezündet werden. Die Polizei will damit gefährliche Situationen verhindern.

Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt erneut ein Feuerwerksverbot in Hamburgs Innenstadt: Zwischen Mittwoch, 31. Dezember, 18 Uhr und Donnerstag, 1. Januar, 1 Uhr dürfen auf dem Rathausmarkt sowie rund um die Binnenalster keine Raketen und Böller mitgeführt oder gezündet werden. Ausgenommen sind nur ungefährliche Kleinstfeuerwerke wie Wunderkerzen oder Knallerbsen.

Die Polizei Hamburg rechnet auch in diesem Jahr mit mehreren tausend Menschen, die den Jahreswechsel in der Innenstadt verbringen – darunter laut Polizei „erfahrungsgemäß viele Familien mit Kindern“.

Vergangene Silvesternächte hätten gezeigt, dass es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch unsachgemäßes oder sogar gezieltes Abbrennen von Pyrotechnik gekommen sei. Dabei seien Besucher sowie Einsatzkräfte verletzt worden, auch Kinder seien betroffen gewesen.

Bereits seit Silvester 2019/2020 setzt die Polizei deshalb auf ein örtlich begrenztes Verbot – und hält auch in diesem Jahr an der Maßnahme fest. Die neue Allgemeinverfügung solle einen „möglichst sicheren und damit auch vergnüglichen“ Jahreswechsel ermöglichen, so die Polizei.

Das Verbot gilt für folgende Straßenzüge und Plätze in der Hamburger Alt- und Neustadt:

Zusätzlich erinnert die Stadt Hamburg an geltende bundesweite Vorschriften: Laut Sprengstoffverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerk unter anderem in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Kinderheimen sowie bei besonders brandgefährdeten Gebäuden wie Reetdachhäusern verboten. Auch in Natur- und Landschaftsschutzgebieten darf keine Pyrotechnik verwendet werden.

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