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Mitarbeiter nutzt Vertrauen und bestiehlt Kunden

wochentlich.deBy wochentlich.de24 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Mitarbeiter nutzt Vertrauen und bestiehlt Kunden
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Landgericht verdoppelt Strafe

Sparkassen-Mitarbeiter stiehlt Kunden Gold


Aktualisiert am 23.12.2025 – 16:07 UhrLesedauer: 2 Min.

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Akten auf der Richterbank des Landgerichts Kassel (Symbolbild): Das Gericht verurteilte den Mann zu fünfeinhalb Jahren Haft. (Quelle: Nicole Schippers/dpa/dpa-bilder)

Ein Sparkassenberater nutzt das Vertrauen von vermögenden Kunden eiskalt aus – und bringt sie um viel Geld. Nun verdoppelt ein Gericht seine Strafe.

Ein ehemaliger Sparkassen-Mitarbeiter muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Am Dienstag verurteilte das Landgericht Kassel den 48-Jährigen wegen Betrugs, Untreue, Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten.

Es war bereits das Berufungsverfahren. Ursprünglich war der Mann 2021 von einer anderen Kammer des Landgerichts zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte legten damals Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufhob.

Am Dienstag ordnete das Gericht zudem an, Vermögen in Höhe von 433.000 Euro bei dem Mann einzuziehen. Er hatte sich über Jahre bereichert, indem er vier seiner Kunden betrog. Für eine über 80-jährige Kundin bestellte er der Anklage zufolge 13-mal Gold bei der Hessischen Landesbank. Ihr sagte er, das Gold werde sicher aufbewahrt – und ließ sich von ihr den Empfang quittieren, ohne dass sie das Gold jemals gesehen hatte. Anschließend schaffte er das Gold beiseite.

Einem anderen Kunden schob der Mann laut Anklage Formulare zum Unterschreiben vor, die der 83-Jährige nicht verstand. Mit einer so erschlichenen Vollmacht kaufte der Angeklagte für knapp 99.000 Euro Gold.

Auch Bargeld hob der Sparkassen-Mitarbeiter von den Konten seiner Kunden ab. Danach verschleierte er dies. Außerdem manipulierte er der Anklage zufolge eine Portfolioübersicht und eine E-Mail.

Eine Sachverständige attestierte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie eine Spielsucht, infolge derer er hohe Geldbeträge bei Sportwetten verlor. Der Richter sprach von „erheblicher krimineller Energie“ des Mannes. Der Verteidiger des Mannes kündigte an, auch gegen das erneute Urteil Revision einzulegen.

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