Wende in Wiener Mordfall
Studentin verschwindet spurlos – Durchbruch nach sieben Jahren
Aktualisiert am 09.12.2025 – 10:33 UhrLesedauer: 2 Min.
Seit Januar 2018 fehlt von einer Wiener Studentin jede Spur. Jetzt meldet die Polizei einen Durchbruch im Fall Jennifer Scharinger.
Im Fall der vermissten und mutmaßlich getöteten Studentin Jennifer Scharinger aus Wien hat die Polizei eine Person festgenommen. Das teilten die Ermittler am Dienstagmorgen mit. Laut Medienberichten handelt es sich um den Ex-Freund der damals 21-Jährigen.
Wie die „Kronen Zeitung“ berichtet, sollen am Montag in Allentsteig, rund 90 Kilometer nordwestlich von Wien, sterbliche Überreste in einem Waldgebiet entdeckt worden sein. Ob es sich tatsächlich um Jennifer Scharinger handelt, wollte eine Polizeisprecherin t-online auf Nachfrage nicht bestätigen. Am Dienstagmittag wollen die Ermittler auf einer Pressekonferenz weitere Details bekannt geben.
Der Fall Jennifer Scharinger hatte die österreichische Öffentlichkeit und die Polizei jahrelang beschäftigt. Die Studentin war am 22. Januar 2018 plötzlich verschwunden – kurz zuvor war die Beziehung zwischen ihr und ihrem Freund im Streit zerbrochen. Schnell geriet der Mann in den Fokus der Ermittler, doch ihm konnte nie nachgewiesen werden, etwas mit Scharingers Verschwinden zu tun zu haben.
Die Polizei suchte mit Plakaten und im Internet nach der Studentin, zuletzt wieder Anfang Oktober dieses Jahres. In dem Fahndungsaufruf hieß es, Scharinger sei aus ihrer Wohnung in Wien „unter bedenklichen Umständen“ verschwunden. Die Polizei gehe von einem Gewaltdelikt aus. Für Hinweise auf das Schicksal der jungen Frau wurden 50.000 Euro Belohnung ausgelobt.
Wie es zu der Festnahme kam, teilten die Ermittler nicht mit. Medienberichten zufolge wurde der Ex-Freund kürzlich erneut befragt, nachdem seine jetzige Lebensgefährtin einen Fall häuslicher Gewalt bei der Polizei angezeigt hatte. Er soll im Bekanntenkreis zudem mit dem „perfekten Mord“ geprahlt haben. Der Polizei gegenüber soll er den Mord an Scharinger jetzt gestanden haben. Für den Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
