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Auto

So viel Zeit haben Sie danach noch im Parkhaus

wochentlich.deBy wochentlich.de8 Dezember 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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So viel Zeit haben Sie danach noch im Parkhaus
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Stress im Parkhaus

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bezahlen des Parkscheins?


Aktualisiert am 08.12.2025 – 07:51 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Parkschein: Allzu lang trödeln sollten Sie nach dem Bezahlen nicht. (Symbolbild) (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)

Nach dem Bezahlen des Tickets im Parkhaus haben es viele Autofahrer eilig mit dem Herausfahren, um nicht draufzahlen zu müssen: Wie viele Minuten haben sie?

Das Parkhausticket ist bezahlt – doch das Auto steht im letzten Winkel des Gebäudes, die Einkäufe müssen noch verstaut und die Kinder angeschnallt werden. Dann erst geht es los – und vor der Schranke an der Ausfahrt stauen sich die Autos. Bevor Sie jetzt vor Nervosität ins Lenkrad beißen: Wie viele Minuten haben Sie normalerweise, bevor Sie nachzahlen müssen?

Die Parkhausbetreiber legen selbst fest, wie viel Karenzzeit sie fürs Rausfahren einräumen. Contipark schreibt auf seiner Website, circa 15 Minuten seien üblich. Wer die Zeit überzieht, müsse nachzahlen. Das Zeitfenster hänge aber von den Gegebenheiten vor Ort ab.

Beim Betreiber Apcoa heißt es, dass für den Weg vom Kassenautomaten zum Auto und dann zur Ausfahrt „genug Zeit“ einkalkuliert und diese auf die Parkhausgröße abgestimmt sei. Konkret festgeschrieben ist der Zeitraum zum Beispiel im Parkhaus Dresden Mitte: Es sind 20 Minuten.

Eine allgemein gültige Regelung, wie viel Zeit einem Fahrer nach dem Bezahlen bleibt, um sein Auto aus dem Parkhaus herauszufahren, gibt es nicht, teilt der Bundesverband Parken mit. Letztlich komme das auf die Größe des Parkhauses an. In einem sehr großen Haus fielen andere Fußwege an als in einem kleineren. Grundsätzlich könne man „wahrscheinlich von circa 10 bis 15 Minuten“ ausgehen.

Eine Viertelstunde würde auch der Verkehrsrechtler Ingo-Julian Rösch aus Nürnberg als Obergrenze betrachten. Wenn das Parkhaus die Zeit nach dem Bezahlen in seinen Geschäftsbedingungen regelt, müsse die Regelung angemessen fair sein. Ist sie das nicht, so sei sie unwirksam – zum Beispiel, wenn in einem großen Haus nur fünf Minuten bis zum Passieren der Ausfahrtschranke eingeräumt werden. Dann würde ein Gericht im Streitfall den angemessenen Zeitraum festlegen, und die richterlichen Bemessungen seien in der Regel „eher großzügig“.

Doch wer zieht wegen weniger Euro Nachzahlung schon vor Gericht? Erst mal sei der Verbraucher sicher der Gelackmeierte, sagt Rösch, wenn er nach dem Bezahlen auf direktem Weg zum Auto geht, alles so schnell wie möglich startklar macht, anschließend zur Ausfahrt fährt und dennoch nachzahlen muss.

„Die praktischste Lösung ist, erst mal diesen Betrag unter Vorbehalt zu zahlen“, sagt Rösch. Die Belege für die Zahlungen sollte man zum Beweis aufheben und sich dann an den Parkhausbetreiber wenden. Gegebenenfalls ist dieser kulant und erstattet den nachgezahlten Betrag. Den möglichen Stress beim nächsten Parkhausbesuch, wenn das Auto wieder in der hintersten Ecke steht, verhindert das aber nicht.

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