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Finanzen

Diese Strafen drohen beim Einzahlen von Falschgeld

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Dezember 2025Keine Kommentare4 Mins Read
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Diese Strafen drohen beim Einzahlen von Falschgeld
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Gefahren mit Blüten

Sind Falschgeld-Einzahlungen am Automaten möglich?


Aktualisiert am 02.12.2025 – 12:31 UhrLesedauer: 4 Min.

Geld an einem Geldautomaten abhebenVergrößern des Bildes

Geld am Automaten abheben: Trotz hoher Sicherheitsmerkmale tauchen immer wieder falsche Banknoten auf. Werden diese auch am Geldautomaten ausgezahlt? (Quelle: AdrianHancu)

News folgen

Geldfälschungen sind annähernd so alt wie das Geld an sich. Könnte Falschgeld auch über Geldautomaten verbreitet werden?

Die Deutsche Bundesbank hat im Jahr 2024 in Deutschland rund 72.400 falsche Euro-Banknoten, umgangssprachlich auch Blüten genannt, im Nennwert von 4,5 Millionen Euro im deutschen Zahlungsverkehr registriert und aus dem Verkehr gezogen. Damit erhöhte sich die Anzahl der Fälschungen gegenüber dem Vorjahr um 28 Prozent, während die Schadensumme um 12 Prozent zurückging, da vermehrt niedrigere Nennwerte gefälscht wurden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie beim Barzahlen an der Kasse als Wechselgeld einen „falschen Fünfziger“ in die Hände bekommen, ist zwar äußerst gering. Völlig ausgeschlossen ist es allerdings nicht, dass Falschgeld auch in Ihrem Portemonnaie landet.

Wenn Sie auch noch versuchen, Falschgeld an einem Geldautomaten auf Ihr Konto einzuzahlen, begehen Sie dann eine Straftat? t-online klärt auf.

Kurze Antwort: Nein, es ist nicht möglich, Blüten an offiziellen Geldautomaten einzuzahlen. Die Geräte sind mit speziellen, von der Bundesbank zertifizierten Prüftechniken ausgestattet, die Falschgeld erkennen und sowohl eine Bareinzahlung von Banknoten auf Ihr Konto als auch die Ausgabe von nicht umlauffähigem Geld oder Falschgeld verhindern.

Kreditinstitute und Geldtransportunternehmen sind zudem gesetzlich dazu verpflichtet, Geldausgabeautomaten nur mit Banknoten zu befüllen, die von zertifizierten Maschinen geprüft wurden. Durch die Einhaltung dieser Verpflichtung kann kein Falschgeld in die Geldautomaten gelangen beziehungsweise aus diesen ausgezahlt werden.

Weiterhin warnt die Polizei ausdrücklich davor, Falschgeld einzuzahlen oder in Umlauf zu bringen. Denn das hat meist schwerwiegende Folgen.

Beim Versuch, unwissentlich erhaltenes Falschgeld an einem Geldautomaten einzuzahlen, besteht folgende Gefahr:

  • Strafverfolgung: Bereits der Versuch, Falschgeld in Umlauf zu bringen, ist strafbar und kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen geahndet werden. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, Falschgeld bei der Polizei zu melden.
  • Keine Gutschrift: Sollte Falschgeld trotz Prüftechnik in den Automaten gelangen, wird es von der Bank eingezogen und Ihrem Konto nicht gutgeschrieben. Sie erhalten keinen Ersatz für das Falschgeld.
  • Rückfragen und Ermittlungen: Da jede Bareinzahlung an einem Geldautomaten digital per Foto und Datenspeicherung dokumentiert wird, könnte die Bank Kontakt zu Ihnen aufnehmen und Rückfragen stellen. Dies kann in der Folge zu unangenehmen Ermittlungen führen.

Wenn Sie die Banknoten als Falschgeld identifizieren können, melden Sie dies sofort der Polizei. Banken und Polizei sind geschult, Falschgeld zu erkennen. In diesem Fall haben Sie keine polizeilichen Ermittlungen zu befürchten. Allerdings erhalten Sie für das Falschgeld keinen Ersatz.

Viele Fälschungen sind auf den ersten Blick nicht als solche zu erkennen. Das liegt unter anderem daran, dass organisierte Fälscher auch Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Wasserzeichen und Mikroschrift in täuschend echter Qualität nachahmen.

Für die Herstellung von vermeintlich echtem Geld fehlen den Fälschern jedoch die Mittel, wie zum Beispiel Original-Banknotenpapier, spezielle Druckfarben und Banknotendruckmaschinen. Deshalb können Fälschungen nicht die Qualität des Originals erreichen.

Grundsätzlich sind Fälschungen von modernen Banknoten nicht ohne besondere Hilfsmittel erkennbar. Grobe Abweichungen in Format, Farbe oder Bildelementen gibt es in der Regel nicht. Erst die genaue Betrachtung der einzelnen Sicherheitsmerkmale macht eine Unterscheidung möglich.

  • Fühlen, Sehen, Kippen: So erkennen Sie ganz einfach Falschgeld

Da Falschgeld nicht ersetzt wird, sollten Banknoten nach dem Prinzip „Fühlen, Sehen, Kippen“ geprüft werden. Dabei empfiehlt es sich, eine verdächtige Banknote mit einer zweifelsfrei echten zu vergleichen und stets mehrere Sicherheitsmerkmale zu betrachten.

Fünf Tipps zur Falschgelderkennung bei Banknoten:

  1. Sehen Sie sich die Banknoten genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich bewusst auf einzelne Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben.
  2. Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht nur auf ein Sicherheitsmerkmal.
  3. Gehen Sie nach dem Prinzip „Fühlen, Sehen, Kippen“ die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein.
  4. Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
  5. Wenn Sie Zweifel haben, lassen Sie die Banknote(n) von Ihrer Hausbank oder einer Filiale der Deutschen Bundesbank überprüfen (nur Euro).

In Deutschland ist für die Bekämpfung der „international organisierten Herstellung und Verbreitung von Falschgeld, die eine Sachaufklärung im Ausland erfordert“ die Strafverfolgungszuständigkeit des Bundeskriminalamtes verantwortlich.

Nach Angaben des BKA stammt ein Großteil des in Deutschland im Umlauf befindlichen Falschgeldes aus dem Ausland, insbesondere aus Italien, den Niederlanden sowie China. Die Deutsche Bundesbank, die Kreditinstitute und die Finanzdienstleistungsinstitute sind nach § 36 des Bundesbankgesetzes verpflichtet, Falschgeld oder Geld, bei dem der Verdacht besteht, dass es sich um Falschgeld handelt, sicherzustellen.

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