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Neukölln zieht Vorkaufsrecht wegen illegaler Vermietung in der Jansastraße

wochentlich.deBy wochentlich.de20 November 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Neukölln zieht Vorkaufsrecht wegen illegaler Vermietung in der Jansastraße
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Matratzen statt Wohnungen?

Skandal-Vermietung aufgeflogen: Bezirk zieht die Notbremse


20.11.2025 – 01:15 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Sanierter und unsanierter Altbau in Berlin (Symbolbild): In Neukölln wurde illegale Vermietung gestoppt. (Quelle: Sabine Gudath via www.imago-images.de/imago-images-bilder)

Erstmals nutzt ein Bezirk das Vorkaufsrecht wegen illegaler Mietpraxis: In der Jansastraße sollen teils nur Matratzen vermietet worden sein. Der geplante Verkauf ist jetzt geplatzt.

Der Bezirk Neukölln hat das Vorkaufsrecht für ein Wohnhaus an der Jansastraße 12 im Reuterkiez ausgeübt – und setzt damit ein deutliches Zeichen. Es ist der erste Fall, in dem ein Bezirk dieses Recht wegen illegaler Umbauten und verbotener Mietpraxis zieht. In dem Gebäude mit 22 Wohneinheiten sollen Grundrisse verändert, Wohnungen mit Mini-Zimmern gewerblich auf Zeit vermietet und laut „Tagesspiegel“ sogar teils nur Matratzen vermietet worden sein.

Die Entscheidung fiel demnach am Mittwoch, kurz vor Ablauf der Frist. Das Grundstück liegt im sozialen Erhaltungsgebiet „Reuterplatz“ und geht nun an die landeseigene Wohnungsgesellschaft Stadt und Land über. Der ursprüngliche Käufer war nicht bereit, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, die den Rückbau der illegalen Umbauten garantiert hätte.

„Durch den Vorkauf der Jansastraße 12 konnten wir die Mieterschaft vor Verdrängung schützen und ein deutliches Zeichen gegen den Missbrauch von Wohnraum setzen“, sagte Christian Gaebler (SPD), Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Der Fall zeige, „dass Berlin konsequent gegen Geschäftsmodelle vorgeht, die illegale bauliche Veränderungen sowie Nutzungsänderungen vorsehen, mit denen systematisch bezahlbarer Wohnraum entzogen wird“.

Die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft hat sich in einer Verpflichtungserklärung gegenüber dem Bezirk verpflichtet, die rechtswidrige gewerbliche Nutzung zu unterbinden und die ungenehmigten Grundrissänderungen zurückzubauen. Die betroffenen Wohnungen sollen künftig regulär nach dem Berliner Mietspiegel vermietet werden. Zudem verzichtet die Gesellschaft auf die Begründung von Wohnungseigentum und verpflichtet sich zu nur eingeschränkter, sozialverträglicher Modernisierung.

Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) bezeichnete den Vorkauf als „wichtiges Zeichen an den Markt“. „Häuser kaufen, illegal umbauen und dann gewerblich vermieten, funktioniert in Neukölln nicht“, sagte Biedermann. Er dankte vorwiegend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bezirksamt, die seit drei Monaten an dem Fall gearbeitet hätten. „Die letzten Tage waren wir in stetigen Abstimmungen mit unseren Partner:innen“, wird Biedermann im „TagesspiegeL“ zitiert. Nur so sei es gelungen, „alle Fallstricke aus dem Weg zu räumen“.

Der Fall wurde drei Monate lang intensiv geprüft. „Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, dass wir im Bezirksamt jeden Verkauf intensiv prüfen und alle Instrumente nutzen, die wir haben“, sagte der Baustadtrat dem „Tagesspiegel“.

Es ist erst der dritte Fall, in dem das Vorkaufsrecht seit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 angewendet wurde. Das Gericht hatte die bis dahin in vielen Bezirken übliche Vorkaufsrechtspraxis untersagt. In den beiden früheren Fällen begründeten die Bezirke Neukölln und Pankow die Anwendung mit massiven baulichen Mängeln. Der Senat unterstützt den Vorkauf in derartigen Fällen finanziell aus Landesmitteln.

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