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Gerichtsurteil klärt Haftungsfragen beim Rechtsschein

wochentlich.deBy wochentlich.de31 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Gerichtsurteil klärt Haftungsfragen beim Rechtsschein
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Gericht fällt wichtiges Urteil

Achtung beim Blinken: Wissen Sie, was der „Rechtsschein“ ist?


31.10.2025 – 12:58 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Rechtsschein im Straßenverkehr: Wer auf falsche Abbiegesignale vertraut, trägt unter Umständen Mitschuld am Unfall.

Ein falscher Blinker und schon droht Ärger. Doch wer kommt für die Folgen auf, wenn sich andere auf das scheinbare Abbiegen verlassen? Was der sogenannte „Rechtsschein“ bedeutet und wie Sie sich richtig verhalten.

Ein Autofahrer setzt den linken Blinker, bremst dabei ab und lenkt dann plötzlich nach rechts. Ein anderes Fahrzeug, das mit zu geringem Seitenabstand vorbeifahren will, kollidiert mit ihm. Wer haftet? Dieser Fall aus Brandenburg zeigt: Falsche Signale können teuer werden. Und zwar für alle Beteiligten.

Ein gesetzter Blinker erzeugt einen sogenannten Rechtsschein. Das bedeutet: Andere Verkehrsteilnehmer dürfen darauf vertrauen, dass der Fahrer tatsächlich abbiegt. Der Vorausfahrende hätte sich vergewissern müssen, dass sein plötzliches Manöver niemanden gefährdet. Aber nicht nur er ist in der Verantwortung.

In dem genannten Fall stellte das Oberlandesgericht Brandenburg Folgendes klar: Der Fahrer, der geblinkt hat, haftet zu 60 Prozent, der Überholende zu 40 Prozent, da er den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat.

Übrigens: Selbst wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer zu sehen sind, bleibt die Blinkpflicht bestehen. Denn Blinken dient der Sicherheit – nicht nur der Kommunikation mit anderen, sondern auch zur rechtlichen Absicherung im Streitfall.

Die StVO regelt keine exakte Dauer oder Blinkanzahl. In der Praxis haben sich aber Faustregeln etabliert:

Entscheidend ist, dass der Blinker rechtzeitig und deutlich erkennbar gesetzt wird. Was genau rechtzeitig heißt, beurteilt im Zweifel ein Gericht. Besser, wenn es dazu gar nicht erst kommt.

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