Diese Frist entscheidet alles
Bußgeldbescheid erhalten? So wehren Sie sich richtig
Aktualisiert am 17.10.2025 – 13:29 UhrLesedauer: 1 Min.
Jeder zweite Bußgeldbescheid ist falsch. Prüfen Sie die Vorwürfe deshalb gründlich – und halten Sie unbedingt eine entscheidende Frist ein. Alles Wichtige auf einen Blick.
Wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid erhalten, ist es wichtig, die Angaben darin genau zu prüfen. Denn etwa jeder zweite Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Wie Sie vorgehen können, erfahren Sie hier.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheids tickt die Uhr. Sie haben genau 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Diese Frist beginnt mit dem Einwurf des Schreibens. Verpassen Sie sie, wird der Bescheid rechtskräftig. Selbst ein Anwalt kann dann meist nichts mehr ausrichten.
Nur in Ausnahmefällen lässt sich die Frist verlängern. Etwa bei nachweisbarer Krankheit. Urlaub oder übersehene Post zählen nicht. Im Zweifel hilft nur ein Antrag auf Wiedereinsetzung – aber nur, wenn Sie nachweislich die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.
Kontrollieren Sie alle Angaben: Name, Tatzeit, beigefügte Fotos. Stimmen die Vorwürfe? Experten warnen: Besonders Tempomessungen sind oft fehlerhaft.
Ein Einspruch kann nach hinten losgehen. Wer behauptet, nicht gefahren zu sein, riskiert eine Fahrtenbuchauflage. Zweifeln Sie die Messung an, brauchen Sie Einblick in die Akte. Das kostet extra.
Werden Sie direkt angehalten, können Sie ein Verwarnungsgeld sofort zahlen – müssen aber nicht. Dann bekommen Sie einen Bescheid per Post. Ein Bußgeld hingegen kommt immer per Post.
Jeder zweite Bußgeldbescheid enthält Fehler. Trotzdem raten Experten: Wägen Sie Kosten und Nutzen eines Einspruchs sorgfältig ab. Im Zweifel hilft ein Anwalt für Verkehrsrecht.
