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You are at:Home»Finanzen»Ein-Prozent-Regel – wie die Besteuerung funktioniert
Finanzen

Ein-Prozent-Regel – wie die Besteuerung funktioniert

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Ein-Prozent-Regel – wie die Besteuerung funktioniert
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Steuerfalle im Berufsverkehr

Firmenwagen: Das steckt hinter der Ein-Prozent-Regel


Aktualisiert am 13.10.2025 – 07:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Schild mit der Aufschrift „Geschäftswagen“: Firmenwagen können teuer werden. (Quelle: IMAGO/imago)

Der Firmenwagen genießt einen guten Ruf. Aufgrund der Ein-Prozent-Regel kann sich das Extra jedoch als teures Vergnügen erweisen. Ein Überblick.

In Deutschland gilt der Firmenwagen als attraktives Angebot, als Steuerersparnis und bisweilen auch als Statussymbol. Außerdienstlich genutzt, schafft er Flexibilität im Alltag und erspart den Kauf eines eigenen (Zweit-)Wagens. Der Gesetzgeber wertet den Firmenwagen allerdings als geldwerten Vorteil. Und das geht zulasten des Nettoeinkommens.

Um den privaten Nutzungsanteil zu versteuern, setzt der Gesetzgeber die pauschale Methode der Ein-Prozent-Regelung an. Als Grundlage dient der Bruttolistenpreis des Firmenwagens.

Angenommen, dieser liegt bei 50.000 Euro. Dann wird jeden Monat ein Prozent davon als zusätzliches zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Dadurch erhöht sich das zu versteuernde Einkommen in diesem Beispiel um 500 Euro. Wie hoch der Nettolohnabzug ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Bei Firmenwagen mit einem hohen Bruttolistenpreis führt das zu einer spürbaren Mehrbelastung.

Zusätzlich verlangt der Gesetzgeber für jeden Kilometer Arbeitsweg zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte monatlich 0,03 Prozent auf den Bruttolistenpreis. Hat der Arbeitnehmer oder der Selbstständige einen Arbeitsweg von 20 Kilometern, erhöht sich das zu versteuernde Einkommen in unserem Beispiel noch einmal um 300 Euro.

Dabei ist es unerheblich, wie häufig der Steuerzahler die Strecke tatsächlich auf sich nimmt. Die durch die 0,03-Prozent-Regelung entstandenen Kosten sind als steuerlicher Ausgleich als Werbungskosten absetzbar.

Arbeitnehmer und Selbstständige können den Aufwand auf sich nehmen und ein Fahrtenbuch führen, in dem sie Datum, Route, Kilometerstand, Zweck und Reiseziel genau dokumentieren. Dadurch lassen sich die realen Kosten für den Firmenwagennutzer ermitteln.

Insbesondere wenn der teure Firmenwagen privat selten genutzt wird und der Arbeitsweg kurz ist, kann sich die Ein-Prozent-Regelung als echte Steuerfalle herausstellen.

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