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Panorama

Rebellische Nonnen schalten Justiz ein

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Rebellische Nonnen schalten Justiz ein
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Kloster-Streit

Österreich: Rebellische Nonnen schalten Justiz ein

Aktualisiert am 11.10.2025 – 13:37 UhrLesedauer: 1 Min.

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Streit um das Kloster Goldenstein nahe der bayerischen Grenze. (Archivbild) (Quelle: Chris Hofer/FRANZ NEUMAYR/dpa/dpa-bilder)

Seit Wochen besetzen drei betagte Ordensschwestern ein ehemaliges Kloster nahe der bayerischen Grenze. Mit Hilfe eines Anwalts kämpfen sie für ihre Eigenständigkeit.

Der Streit um die Besetzung eines österreichischen Klostergebäudes durch drei betagte Nonnen spitzt sich zu. Die Ordensschwestern fordern neue strafrechtliche Untersuchungen gegen ihren kirchlichen Kontrahenten, wie aus einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Salzburg hervorgeht.

Weil sie nicht länger in dem Altersheim leben wollten, das ihnen ein Stiftsleiter zugewiesen hatte, hatten sich die Nonnen Anfang September Zutritt zu ihren ehemaligen, leer stehenden Kloster-Räumen im Schloss Goldenstein bei Salzburg verschafft. Seitdem wohnen die zwischen 80 und 86 Jahre alten Frauen dort.

Die Staatsanwaltschaft solle unter anderem die „rechtswidrige“ Umsiedlung der Nonnen aus dem Kloster in das Heim sowie den Verbleib von Hunderttausenden Euro an Bankguthaben untersuchen, heißt es in dem Anwaltsschreiben, das einer Anzeige entspricht.

Das Dokument, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, richtet sich vor allem gegen den für die Nonnen zuständigen Stiftsleiter Markus Grasl. Frühere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Grasl, die der Anwalt ins Rollen gebracht hatte, waren im Mai eingestellt worden.

Grasls Sprecher kommentierte die nun vorgebrachten Vorwürfe nicht. Das Schreiben liege ihm noch nicht vor, sagte er der dpa. Er hielt aber fest, dass der juristische Schritt „nicht eine Einigung unterstützt, sondern ein feindseliger Akt ist, den man so nicht setzt, wenn man eine Lösung will“.

Stiftsleiter Grasl hatte die Nonnen in den vergangenen Wochen vergeblich aufgefordert, wieder in das Altersheim zurückzukehren, wo sie seiner Meinung nach aufgrund ihres Gesundheitszustandes leben sollten.

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