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You are at:Home»Gesundheit»Ärzte fordern Frist-Verlängerung auf vier Tage
Gesundheit

Ärzte fordern Frist-Verlängerung auf vier Tage

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Ärzte fordern Frist-Verlängerung auf vier Tage
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Entlastung von Medizinern

Ärzte fordern Krankschreibung ab dem vierten Tag


Aktualisiert am 12.10.2025 – 17:16 UhrLesedauer: 1 Min.

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Lieber Bett als Wartezimmer: Arbeitnehmer sollten erst ab dem vierten Krankheitstag zum Arzt gehen müssen.

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxisbesuche: Der Chef der Kassenärzte möchte die Regeln zur Krankschreibung lockern. Das würde Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.

Um das Gesundheitssystem zu entlasten, fordert Andreas Gassen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erneut: Wer krank ist, soll erst am vierten Tag zum Arzt müssen – und nicht schon zu Beginn. Dass Firmen schon am ersten Tag eine AU verlangen können, führe zu vielen überflüssigen Praxisbesuchen, so Gassen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das aktuelle Recht mache es Arbeitgebern leicht, von Anfang an ein Attest zu verlangen – mit enormem Aufwand für Patienten und Ärzte.

Ähnliches hat Gassen bereits mehrfach gefordert. Die Chancen dafür könnten allerdings gering sein. Deutschland hat eine vergleichsweise hohe Krankschreibungsquote in Europa und die Arbeitgeber werden sich einer Lockerung kaum anschließen. Zudem geht die Entwicklung in eine andere Richtung: Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, Online-Krankschreibungen über Plattformen abzuschaffen.

Gassen regte außerdem an, die bisherige gesetzliche Frist, dass man drei Tage generell ohne Krankschreibung zu Hause bleiben darf, zu verlängern – auf vier oder fünf Tage. „Es geht uns um eine vom mündigen Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin selbst verantwortete Karenzzeit.“

Aus seiner Sicht sollte auch bei Kindern nachgesteuert werden, da hier eine Krankschreibung sogar ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist. „Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder, insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen, deutlich entlastet werden“, sagte Gassen.

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