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Gericht prüft Ansprüche gegen Meta

wochentlich.deBy wochentlich.de10 Oktober 2025Keine Kommentare3 Mins Read
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Gericht prüft Ansprüche gegen Meta
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Millionen Nutzer betroffen

Darum geht es bei der Sammelklage gegen Facebook-Mutter Meta

Aktualisiert am 10.10.2025 – 14:19 UhrLesedauer: 2 Min.

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Smartphone mit Facebook-App: Im Zuge der Datenschutzklage gegen Meta rücken mögliche Entschädigungen näher. (Quelle: Alicia Windzio/dpa/dpa-bilder)

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Die Verbraucherzentrale wirft dem Facebook-Konzern Datenschutzverstöße vor. Nun beschäftigt sich das Hamburger Oberlandesgericht mit dem Fall. Geschädigte könnten profitieren.

Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Freitag mit dem Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können.

Nach Vorstellung der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.

Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollen laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein.

  • Heimliche Überwachung: Klage gegen Facebook und Instagram
  • WhatsApp: Ex-Sicherheitschef klagt wegen Datenschutzverstößen

Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgegriffen.

Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann.

Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. Im November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen.

Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Webseite des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen.

Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.

Was ist von der Verhandlung am Freitag zu erwarten?

Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen werde. Vom Hanseatischen Oberlandesgericht heißt es, dass darüber gesprochen werde, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei.

Wie lange verhandelt werde, sei nicht abzusehen. Am Ende der Sitzung am Freitag sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekannt gegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.

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