Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

So früh wird es ab Sonntag dunkel

24 Oktober 2026

Die große Ilse-Aigner-Show

24 Oktober 2026

Bruder Vincent Karl verlässt Eintracht Frankfurt

24 Oktober 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Politik»Fünf Jahre Haft für Hanna S.
Politik

Fünf Jahre Haft für Hanna S.

wochentlich.deBy wochentlich.de26 September 2025Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Fünf Jahre Haft für Hanna S.
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Budapest-Komplex

„Menschenjagd in Budapest“: Fünf Jahre Haft für Hanna S.

Aktualisiert am 26.09.2025 – 17:08 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ihre Unterstützer zweifeln ein faires Verfahren an. (Quelle: Felix Hörhager/dpa/dpa-bilder)

Das Gericht ist überzeugt: Die junge Frau hat Menschen aus der mutmaßlich rechten Szene beim „Tag der Ehre“ brutal attackiert. Am Schluss äußert der Richter noch einen speziellen Appell.

Als Hanna S. den Gerichtssaal betritt, stehen mehrere Dutzend Unterstützer auf und spenden Beifall. Kurz danach werden sie weinen und sich gegenseitig trösten, denn das Oberlandesgericht München (OLG) entscheidet: Fünf Jahre Haft für die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitglied in einer kriminellen Vereinigung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Hanna S. zusammen mit anderen am „Tag der Ehre“ im Februar 2023 in Budapest brutal Menschen verprügelte, die sie der rechtsextremen Szene zuordneten.

In der ungarischen Hauptstadt kamen zu dem Zeitpunkt zum „Tag der Ehre“ Rechtsextremisten aus ganz Europa zusammen, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken. Ein „Neonazi-Schaulaufen“ hatte der Verteidiger Yunus Ziyal das Event zum Beginn des Prozesses genannt. „Es handelt sich um das derzeit größte Massenevent der extremen Rechten.“

Im sogenannten Budapest-Komplex sollen mehrere Personen involviert sein, sieben weitere hatten sich im Januar an verschiedenen Orten den Behörden gestellt, gegen sechs von ihnen hat der Generalbundesanwalt Anklage zum OLG Düsseldorf erhoben. Zu der jetzt in Deutschland verfolgten Gruppe zählt auch die non-binäre Person Maja T., die vergangenes Jahr nach Ungarn ausgeliefert wurde – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies untersagt hatte. Doch die Entscheidung aus Karlsruhe war wenige Minuten zu spät gekommen. T. drohen in Ungarn bei einer Verurteilung bis zu 24 Jahre Haft.

Hanna S. wurde in München vorgeworfen, an zwei Angriffen beteiligt zu sein. Die Opfer wurden den Angaben zufolge mit Schlagstöcken und Pfefferspray attackiert. Von einer Verurteilung wegen versuchten Mordes, wie sie die Bundesanwaltschaft gefordert hatte, sah das Gericht ab. Man sehe keine Belege für einen entsprechenden Tötungsvorsatz. Klar sei aber: Es gebe keine gute politische Gewalt.

„Selbst wenn man annähme, der Staat tue nicht genug gegen rechtsextreme Gewalt, rechtfertigt das nicht die Menschenjagd, die in Budapest betrieben wurde“, sagte der Vorsitzende Richter. Hanna S. und ihre Mitstreiter hätten sich zu denen gemacht, die sie eigentlich bekämpfen wollen: Verfassungsfeinde.

Das Gericht betonte, dass es sich bei dem Prozess im Hochsicherheitssaal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim nicht um einen politischen Prozess gehandelt habe. Das sei eine Verschwörungsgeschichte. Hannas Unterstützer, die vor und nach dem Prozess eine Kundgebung abhielten, sahen das anders. Nach dem Prozess wurden unter anderem „Free Hanna“-Rufe und Forderungen nach der Freiheit für alle politischen Gefangenen laut.

Die Strafe hätte womöglich auch anders ausfallen können, wenn Hanna S. Reue gezeigt hätte, so die Richter. Doch ein Geständnis gab es nicht. Sonst wäre man bei der Gesamtstrafe „in einem ganz anderen Bereich“ gelandet, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Er appellierte an die 30-Jährige, die als Künstlerin ausgezeichnet werden sollte, künftig mit Kunst und mit Worten auf das Weltgeschehen Einfluss zu nehmen – und nicht mit Gewalt.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Die große Ilse-Aigner-Show

24 Oktober 2026

Bundespräsidentin Aigner? Zur heikelsten Frage schweigt Merz bei CSU

24 Oktober 2026

Merz begrüßt Aigner – und der CSU-Parteitag jubelt

24 Oktober 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Die große Ilse-Aigner-Show

24 Oktober 2026

Bruder Vincent Karl verlässt Eintracht Frankfurt

24 Oktober 2026

Britischer Milliardär übernimmt Traditions-Modemarke aus Deutschland

24 Oktober 2026

Schlagersängerin rasiert sich die Haare ab

24 Oktober 2026

Neueste Beiträge

Warnungen in 345 Kreisen – hier gilt Warnstufe Rot

24 Oktober 2026

Lindt-Tafel ist jetzt günstiger als Milka

24 Oktober 2026

Mann greift DB-Mitarbeiter in S-Bahn an – Einsatz

24 Oktober 2026

Recent Posts

  • So früh wird es ab Sonntag dunkel
  • Die große Ilse-Aigner-Show
  • Bruder Vincent Karl verlässt Eintracht Frankfurt
  • Britischer Milliardär übernimmt Traditions-Modemarke aus Deutschland
  • Schlagersängerin rasiert sich die Haare ab

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.