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Zu schnell gefahren: So viel müssen Sie zahlen

wochentlich.deBy wochentlich.de31 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Zu schnell gefahren: So viel müssen Sie zahlen
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Zu schnell gefahren: So viel müssen Sie zahlen


Aktualisiert am 31.01.2024 – 15:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Achtung, Blitzer: Warum es häufig zu Fehlern kommt und wie Sie sich gegen eine Strafe wehren können. (Quelle: t-online)

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Wer zu schnell fährt, riskiert hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Manchmal lässt es sich aber abwenden. Diese Strafen drohen.

Das Wichtigste im Überblick


Wer schneller fährt als erlaubt, muss mit Punkten in Flensburg, einem Fahrverbot und einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt auch davon ab, um wie viele Stundenkilometer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Grundlage für die Festlegung des Bußgeldes ist die Straßenverkehrsordnung in Verbindung mit dem Bußgeldkatalog.

Wie hoch die Strafe für den Geschwindigkeitsverstoß tatsächlich ausfällt, entscheidet im Einzelfall die zuständige Behörde.

Zu schnell gefahren: Diese Strafen drohen

Die Höhe des Bußgeldes hängt auch davon ab, ob Sie innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell gefahren sind. Entscheidend ist auch, ob Sie mit einem Pkw oder einem Lkw unterwegs waren. Auch für ein Auto mit Anhänger gibt es spezielle Strafen. Hier finden Sie die Strafen für zu schnelles Fahren mit einem Pkw.

Höheres Bußgeld statt Fahrverbot

Ein Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung kann unter Umständen durch ein höheres Bußgeld abgewendet werden – allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen, die gut begründet sein müssen.

Wer beispielsweise als Berufskraftfahrer auf seinen Führerschein angewiesen ist, riskiert bei einem Fahrverbot möglicherweise die Kündigung durch den Arbeitgeber. In einem solchen Fall kann das Fahrverbot unter Umständen abgewendet werden. In der Regel werden jedoch nur einmonatige Fahrverbote zurückgenommen. Bei mehrmonatigen Fahrverboten ist dagegen allenfalls eine Verkürzung möglich. Zudem besteht diese Möglichkeit grundsätzlich nur nach Ordnungswidrigkeiten, nicht nach Straftaten.

Wann sich Einspruch lohnt

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Sieht die Bußgeldbehörde keinen Grund, den Bußgeldbescheid aufzuheben, geht das Verfahren vor das Amtsgericht. Bevor man Einspruch einlegt, sollte man sich mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Verbindung setzen. Er kann einschätzen, ob die Argumente für eine Rücknahme des Fahrverbots ausreichen. Suchen Sie sich einen Anwalt aus der Region. Und bedenken Sie: Der Anwalt und das Verfahren kosten Geld und Nerven. Unter Umständen ist es die einfachere Lösung, das Bußgeld zu bezahlen und künftig besonnener zu fahren.

Welche Toleranz bei überhöhter Geschwindigkeit gilt

Wegen möglicher Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsmessung wird bei Kontrollen immer eine Toleranz vom Messwert abgezogen. Der Toleranzabzug (3 km/h oder drei bis fünf Prozent des gemessenen Tempos) ist abhängig von der Art des Radargerätes und der gefahrenen Geschwindigkeit.

In der Probezeit zu schnell gefahren

Wer in der Probezeit zu schnell fährt, muss unter Umständen ein Aufbauseminar besuchen. In diesem Fall verlängert sich außerdem die Probezeit auf vier Jahre. Damit soll vor allem erreicht werden, dass junge Fahranfänger aufmerksamer fahren.

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