Ermittlungen gegen Star-Verteidiger eingeleitet
Block-Anwalt Ingo Bott steht unter Verdacht
Aktualisiert am 22.08.2025 – 11:53 UhrLesedauer: 3 Min.

Er steht im Rampenlicht, um seine Mandantin Christina Block bestmöglich zu verteidigen. Doch jetzt droht Star-Anwalt Ingo Bott selbst juristischer Ärger.
Der Prozess gegen die Steakhouse-Erbin Christina Block hält Deutschland seit Wochen in Atem. Heftige Vorwürfe, gegenseitige Schuldzuweisungen und die Frage, was in der Silvesternacht 2023 vorgefallen ist. Mittendrin im Geschehen: einer ihrer Verteidiger, Star-Anwalt Ingo Bott aus Düsseldorf. Er ist erst seit Kurzem mit der Verteidigung Blocks betraut. Die Hauptangeklagte hatte sich für Bott von einem ihrer bisherigen Verteidiger getrennt. Doch jetzt gerät Ingo Bott selbst ins Visier der Ermittler.
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg t-online auf Anfrage mitteilte, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Ingo Bott eingeleitet – wegen des mutmaßlichen Missbrauchs von Titeln. Zuvor war eine sogenannte Vorprüfung eingeleitet worden. Offenbar hat sich ein Anfangsverdacht ergeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Laut Staatsanwaltschaft liegen „konkrete Anhaltspunkte“ vor, dass sich Bott „bis zum 19.08.2025 als ‚Prof. Dr. Dr.‘ bezeichnete, obwohl ihm die akademischen Titel ‚Professor‘ und (in einem Fall) ‚Doktor‘ nur ehrenhalber (h.c. = honoris causa) von zwei Universitäten in Peru verliehen worden sein sollen“.
Die „Bild“-Zeitung hatte zuerst über den Anfangsverdacht berichtet: Ingo Bott war auf seiner Homepage wie auch auf offiziellen Dokumenten als „Prof. Dr. Dr. Ingo Bott“ genannt. Tatsächlich ist Bott Professor – allerdings im Ausland: Seit Dezember 2021 hat er laut seiner Webseite eine Ehrenprofessur an einer peruanischen Universität. Auf einer Unterseite war neben den Titeln ein Sternchen mit Unterverweis auf die Herkunft der Titel zu finden.
Doch darf ein peruanischer Titel ohne Weiteres in Deutschland getragen werden? Der Strafrechtsprofessor Holm Putzke kritisierte Bott für die Nennung seiner Titel: Der „Bild“ sagte er: „Die prominente Darstellung ‚Prof. Dr. Dr. Ingo Bott‘ ist eindeutig unzulässig.“ Nach nordrhein-westfälischem Hochschulrecht müsse demnach bei Ehrentiteln immer die verleihende Institution und das Land genannt werden.
Der unter anderem auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Andreas Staufer sagte t-online, wenn der Titel in Peru erworben worden sei, „muss das in jedem Fall deutlich gekennzeichnet werden“. Allerdings gibt Staufer zu bedenken: „Ich habe schon oft erlebt, dass Ermittlungen wegen des Missbrauchs von Titeln eingeleitet, im Nachhinein aber wieder eingestellt wurden.“
t-online bat Bott am Donnerstagnachmittag per E-Mail um eine Stellungnahme, hat aber noch keine Rückmeldung erhalten. Der „Bild“ sagte der Star-Anwalt in Richtung seines Kritikers Putzke: „Ich habe mein Team darum gebeten, die Homepage und die Dokumente der Kanzlei (wie den Briefkopf dieses Schreibens) nach dem Anliegen des Herrn Professor Putzke umzugestalten. Damit geht keine Anerkennung seiner Rechtsansicht oder Person einher.“
