Das deutsche Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass Deutschland nicht gegen das Völkerrecht verstößt, indem es den USA erlaubt, teilweise Drohnen aus seinem Territorium zu betreiben.
Als Reaktion auf eine Beschwerde von zwei jemenitischen Staatsangehörigen gaben die Richter an, dass Deutschland keine Verantwortung für amerikanische militärische Aktionen übertraf, die durch die Satelliteninfrastruktur auf der Ramstein Air Base in Rheinland-Palatinat im Südwesten Deutschlands geleitet wurden.
Zwei Jemeniten wurden im August 2012 unbeabsichtigt von einem amerikanischen Drohnen-Streik getötet, der auf einen Al-Qaida-Terroristen abzielte. Eines der Opfer, ein jemenitischer Geistlicher, war der Onkel der beiden Kläger.
Die Beschwerdeführer, unterstützt von der in Berlin ansässigen Nichtregierungsorganisation, dem Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte, argumentierten, dass die deutsche Regierung die Verantwortung für den Angriff mit der Ausrichtung der Infrastruktur für das US-Militär teilte und Deutschland aufforderte, amerikanische Drohnenangriffe zu verhindern.
Sie bestanden auch darauf, dass Deutschland gegen Artikel 2 seiner Verfassung verstoßen hatte, der das unantastbare Recht auf Leben und körperliche Integrität garantiert. Nach Angaben der Anwälte der Opfer galt diese verfassungsmäßige Schutzpflicht auch für Einzelpersonen im Ausland.
Das Gericht erklärte, dass Deutschland die „Schutzverpflichtung zur Sicherung der grundlegenden Menschenrechte und die Essenz des internationalen humanitären Gesetzes“ trägt, das auch für ausländische Staatsangehörige seines Territoriums gilt. In dieser speziellen Klage wurden die Anforderungen für eine spezifische Schutzverpflichtung jedoch nicht erfüllt, sagte das Gericht.
Der Prozess markierte ein weiteres Kapitel in einer langjährigen Debatte darüber, ob Deutschland für die militärische Aktion der US-amerikanischen Action von Ramstein verantwortlich ist.
Im Jahr 2010 hatte Berlin keine Einwände, nachdem das US-Militär die deutsche Regierung über ihre Pläne zur Installation einer Satellitenstaffel auf dem Luftbasisgelände im deutschen Bundesstaat Rheinland-Palatinat informiert hatte.
Obwohl Angriffsdrohnen aus den Vereinigten Staaten kontrolliert werden, werden die Befehlssignale durch die in Deutschland ansässige Satelliteninfrastruktur geleitet.
