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Politik

AfD soll Rauswurf aus Parteizentrale drohen

wochentlich.deBy wochentlich.de26 April 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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AfD soll Rauswurf aus Parteizentrale drohen
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Mietvertrag gekündigt

AfD droht offenbar Rauswurf aus Parteizentrale


26.04.2025 – 21:09 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eingang zur Bundesgeschäftsstelle der AfD: Der Vermieter soll den Vertrag mit der Partei gekündigt haben. (Archivfoto) (Quelle: Screenshot/Google Street View)

Nach einer Wahlparty ohne Genehmigung muss die AfD um ihre Bundeszentrale in Berlin bangen. Der Vermieter geht nun juristisch gegen die Partei vor.

Die AfD soll ihre Parteizentrale in Berlin-Reinickendorf räumen. Nach Recherchen der „Bild“-Zeitung reichte der Vermieter eine Räumungsklage beim Landgericht Berlin II ein. Hintergrund ist eine Wahlparty der AfD im Februar, bei der sie ohne Zustimmung des Vermieters sichtbare Parteiwerbung an dem Gebäude angebracht haben soll.

Bereits im Herbst 2022 hatte die AfD drei Mietverträge über insgesamt rund 2.400 Quadratmeter Fläche und 20 Stellplätze abgeschlossen. Für die Büros im Nordwesten Berlins zahlt die Partei demnach monatlich 42.775 Euro Kaltmiete. Von Anfang an untersagte der Vermieter politische Werbung auf dem Gelände – eine Vorgabe, die nach seiner Ansicht missachtet wurde.

Bei der Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar 2025 projizierte die AfD ihr Logo auf die Fassade des Gebäudes, installierte Zelte im Innenhof und blockierte durch Veranstaltungen den Zugang für andere Mieter. Laut Vermieter sei dies nicht nur ein Vertragsbruch, sondern stelle auch eine erhöhte Gefahrenlage dar.

Am 6. März 2025 folgte die fristlose Kündigung – übermittelt per Bote. In der jetzigen Klageschrift wird der AfD vorgeworfen, sich „in totalitärer Weise über alles und jeden“ zu stellen. Die Fortsetzung des Mietverhältnisses sei laut dem Kündigungsschreiben „unzumutbar“.

Die Partei wies die Vorwürfe zurück. In einem Antwortschreiben argumentierte sie, dass der Vermieter politische Aktivitäten hätte erwarten müssen. Zudem sei lediglich ein kleiner Teil der Fassade beleuchtet worden. Beschwerden von anderen Mietern seien nicht bekannt geworden.

Als Wiedergutmachung bot die AfD dem Eigentümer 10.000 Euro an – auch für künftige Fälle. Doch der Vermieter lehnte ab und reichte nun Klage ein. Das Angebot der AfD bezeichnete er in der Klageschrift als „zynisch“. Er wirft der Partei vor, das Grundstück weiterhin für politische Veranstaltungen zu günstigen Konditionen nutzen zu wollen, da sie andernorts kaum Räume bekomme. Auf eine Anfrage der „Bild“ reagierte die AfD bislang nicht.

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