Keine Neuauszählung der Bundestagswahl
BSW verliert am Bundesverfassungsgericht
Aktualisiert am 13.03.2025 – 19:18 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Bundestagswahl wird nicht neu ausgezählt. Das BSW scheiterte mit entsprechenden Anträgen in Karlsruhe.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Anträge des Bündnisses Sahra Wagenknecht und einzelner Parteimitglieder abgelehnt, mit denen sie eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen wollten. Dies teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Damit kann das amtliche Endergebnis am Freitag festgestellt werden.
Sowohl der Antrag des BSW, die Verfassungsbeschwerde von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten sowie die isolierten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten seien unzulässig.
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