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You are at:Home»Auto»Muss man beim Abbiegen mit dem Fahrrad Handzeichen geben?
Auto

Muss man beim Abbiegen mit dem Fahrrad Handzeichen geben?

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Muss man beim Abbiegen mit dem Fahrrad Handzeichen geben?
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Handzeichen beim Abbiegen werden von vielen Radfahrern als freiwillige Geste betrachtet. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen für den Straßenverkehr eindeutig.

Bereits in der Schule lernen es die Kleinsten: Wer mit dem Fahrrad abbiegen möchte, muss vorher den Arm in die Richtung ausstrecken, in die es anschließend gehen soll. Auf den Radwegen Deutschlands wird das aber nicht immer so umgesetzt. Das ist jedoch ein gefährlicher Fehler und kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Radfahrer sind im Vergleich zu Autofahrern aufgrund mangelnder Knautschzonen im Verkehr viel schlechter geschützt und erst recht darauf angewiesen, dass sie den Verkehr gut im Blick haben. Aber ebenso wichtig ist es, dass sie von anderen Teilnehmern gesehen werden. Handzeichen gehören also zwangsläufig dazu.

Das sagen die Verkehrsregeln – diese Strafen drohen

Und Handzeichen sind nicht nur eine höfliche Geste aus eigenem Interesse, sondern Pflicht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es dazu: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ Da Fahrräder derzeit in der Regel keine Blinker haben dürfen (das soll sich jedoch ändern – mehr dazu hier), heißt es für ihre Fahrer: Arm ausstrecken, bevor es nach links oder nach rechts geht.

Tun Sie dies als Radfahrer nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, für die Sie ein Verwarngeld von zehn Euro bezahlen müssen, schreibt „bussgeldkatalog.org“. Schlimmer ist es, wenn Sie kein Handzeichen geben und dadurch einen Unfall verursachen. Dann müssen Sie mindestens mit einer Teilschuld rechnen, in einigen Fällen schrieben die Richter dem schuldigen Fahrradfahrer sogar die alleinige Verantwortung zu.

Was tun bei Abbiegespuren?

Wenn Sie sich auf eine Linksabbiegerspur einordnen wollen, können Sie nach dem Einordnen den Arm wieder herunternehmen. Beachten Sie aber die sogenannte „doppelte Rückschaupflicht“: Schauen Sie sich sowohl vor dem Einordnen als auch vor dem Abbiegen gründlich um, ob kein anderer Verkehrsteilnehmer Ihren Weg kreuzt. Auf Ihr Gehör allein sollten Sie sich dabei besser nicht verlassen: Andere Fahrradfahrer könnten schneller sein als Sie und beinahe lautlos einen Überholvorgang starten wollen.

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