Wie funktioniert das Wählen in Deutschland?
Das Wahlsystem ist ein System der personalisierten Verhältniswahl. In jedem der 299 Wahlkreise wird mit der ersten Stimme eine Person direkt gewählt. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Die 598 Sitze im Bundestag werden auf diese Weise besetzt. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr Anteil an Zweitstimmen entspricht, wird der Bundestag so erweitert, dass der Anteil der Abgeordneten dem Anteil der Zweitstimmen entspricht. Durch diese 111 „Überhangsitze“ und den Ausgleich verfügt der Bundestag derzeit über 735 Sitze.
Haben Minderheiten ihre eigenen Parteien?
In Deutschland gibt es vier staatlich anerkannte Minderheiten: Sorben, Dänen, Friesen sowie die deutschen Sinti und Roma. Für die Dänen und Friesen in Schleswig-Holstein gibt es nur eine eigene Partei, die Wählerunion Südschleswig (SSW). Sie trat 2021 erstmals zur Wahl in den Bundestag an. Der SSW hat gute Chancen, erneut einen Sitz zu ergattern, da er als geschützte Minderheit von der 5-Prozent-Klausel ausgenommen ist. Dies bedeutet, dass die errechnete durchschnittliche Stimmenzahl, die für ein einzelnes Mandat benötigt wird, für die Vertretung der Partei ausreicht.
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