Schwangere sollen Ultraschallbilder sehen
AfD will offenbar das Abtreibungsrecht massiv einschränken
29.11.2024 – 00:19 UhrLesedauer: 2 Min.
Die AfD will Schwangerschaftsabbrüche nur noch bei kriminologischer oder medizinischer Indikation erlauben. Das geht aus einem Entwurf des Wahlprogramms hervor.
Die Alternative für Deutschland (AfD) plant eine weitgehende Einschränkung von Abtreibungen. Aus einem Entwurf des Wahlprogramms geht hervor, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig nur noch bei kriminologischer oder medizinischer Indikation erlaubt sein sollen. Das berichten „Stern“ und n-tv, denen das Dokument vorliegt.
Auch das verpflichtende Beratungsgespräch für Schwangere will die AfD strikter gestalten. So sollen werdende Mütter während der Schwangerschaftskonfliktberatung Ultraschallbilder ihres Kindes sehen. Damit, so die Partei, sollen sie sich über den Entwicklungsstand des Fötus im Klaren sein.
Die Rechtspartei beabsichtigt, eine „Willkommenskultur für Kinder“ zu schaffen. „Beim sorgfältigen Abwägen der Interessen muss Abtreibung die absolute Ausnahme bleiben“, heißt es im Entwurf. Als Grundlage dieser Forderung nennen die Verfasser das Recht auf Leben, das als „fundamentales Menschenrecht“ beschrieben wird.
Die AfD kritisiert, dass weder das Lebensrecht ungeborener Kinder ausreichend geschützt noch Schwangere genügend über die Folgen eines Abbruchs und mögliche Unterstützung informiert würden. Nur etwa 3.000 Abbrüche basierten nach Angaben der Partei auf kriminologischen oder medizinischen Indikationen – diese wären auch nach den neuen AfD-Plänen noch erlaubt. Sollten diese eine Mehrheit finden, könnten mehrere zehntausend Schwangerschaftsabbrüche pro Jahr künftig nicht mehr möglich sein.
Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes mit rund 106.000 Fällen auf dem höchsten Stand seit dem Jahr 2012. 96 Prozent der im Jahr 2023 gemeldeten Schwangerschaftsabbrüche wurden nach der sogenannten Beratungsregelung vorgenommen. Indikationen aus medizinischen Gründen und aufgrund von Sexualdelikten waren in vier Prozent der Fälle die Begründung für den Abbruch. Bisher ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verboten. Er bleibt allerdings bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach einer Pflichtberatung straffrei.
Eine Gruppe von Abgeordneten will dies ändern: Mithilfe eines vor zwei Wochen im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurfs soll der Abbruch ausdrücklich entkriminalisiert werden. Die neuen Regelungen sollen nicht mehr im Strafrecht, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz verankert werden. Krankenkassen sollen künftig zudem die Kosten für Abtreibungen übernehmen. Fraglich ist aber, ob dieser noch vor der Bundestagswahl beraten wird.