Öffentliche Bereiche
Wer ist für die Straßenbeleuchtung zuständig?
Straßenbeleuchtung ist ein wichtiger Teil der Verkehrssicherheit. Wer wechselt hier die Leuchtmittel? Wir verraten Ihnen den richtigen Ansprechpartner.
27.11.2024 – 14:52 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Über Straßenlaternen denken Sie erst nach, wenn sie nicht mehr leuchten. Dann fällt auf, wie finster die Straße plötzlich wirkt. Gibt es einen „Hausmeister“, der alle Straßenlaternen in Ihrer Umgebung betreut? Wen rufen Sie an, wenn es plötzlich dunkel wird und wem gehört die Straßenlaterne? Wir wissen die Antworten.
Die Straßenbeleuchtung fällt ins Aufgabengebiet Ihrer Gemeinde oder der städtischen Verwaltung für öffentliche Angelegenheiten. Es gibt Ausnahmen, die von der Stadt selbst geregelt wurden. So hat die Landeshauptstadt Wiesbaden die Verantwortlichkeit für das Straßenbeleuchtungsnetz 2024 abgegeben.
Zuständig ist hier nun der regionale Stromversorger ESWE, der auch den Kundendienst übernimmt. In den meisten großen Städten sind die Ansprechpartner aber bei der Stadt selbst oder beim Tiefbauamt zu finden.
Tipp: Nutzen Sie Online-Dienste, um die Zuständigkeit je nach Straße in Ihrer Heimatstadt zu finden. Durch Eingabe von Stadt und Postleitzahl wird Ihnen angezeigt, bei wem Sie eine defekte Straßenbeleuchtung melden können.
Melden Sie eine defekte Straßenlampe, muss die Stadt aber nicht zwingend handeln. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Verpflichtung zur normgerechten Straßenausleuchtung (für Fußgänger). Wie viele Leuchtmittel hierfür erforderlich sind, hängt von der Verkehrsbedeutung, der Straßenlage und der Gemeinde selbst ab.
Die Gesetzgebung und deutsche Rechtsprechung wird rund um die Straßenlaternen oft als unzureichend kritisiert. Grund hierfür ist, dass die Leistungsfähigkeit einer Gemeinde oder Kommune eine Rolle dabei spielt, wie hoch die Ausgaben für Beleuchtungen ausfallen dürfen. In einigen Fällen sind Leuchtmittel aber Pflicht und dürfen dann auch nicht ausfallen. Dazu gehören folgende Situationen:
Die Dauer bis zur Reparatur einer defekten Straßenlampe ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen treffen dann zu, wenn besondere Vorsichtsmaßnahmen zur Verkehrssicherung erforderlich sind (siehe die obigen Beispiele).